Drucksache - 1985/IV  

 
 
Betreff: Bei Bauvorhaben Kurfürstencentrum Anteil sozialverträglicher Mieten sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.03.2015 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
29.04.2015 
40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. BE StadtE vom 29.04.2015
3. BE vertagt am 18.06.2015
4. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplanentwurf II-125-1VE mit dem Investor zu vereinbaren, dass 25 % der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die hierfür erforderlichen Landesmittel der Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes [4 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, DIE LINKE), 3 Nein- Stimmen (CDU), 5 Enthaltungen (SPD)].

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplanentwurf II-125-1VE mit dem Investor zu vereinbaren, dass 20 - 30 % der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die hierfür erforderlichen Landesmittel der Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden.

 
 

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