Drucksache - 1947/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, dass sich ggf. durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und dem damit verbundenen Wechsel von Volljährigen aus der Zuständigkeit des Sozialamtes zum Jobcenter ab dem 1.3.15 eine Lücke in der Finanzierung von bereits begonnenen Ausbildungsmaßnahmen, durch Ausschluss aus dem SGB II nach §7(5) sowie BAFöG nach §8 ergibt. 2. Falls eine solche Lücke besteht: welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt hier Abhilfe zu schaffen?
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