Drucksache - 1928/IV  

 
 
Betreff: 1-64aVE - Auslage Unterlagen Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Mauerpark auch im Quartiersmanagement Brunnenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 10.02.2015
2. Beschluss vom 19.02.2015
3. VzK vom 06.05.2015
4. VzK vom 04.06.2015
5. Vertagt
6. Vertagt
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                           .04.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1928/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

1-64aVE - Auslage Unterlagen Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Mauerpark auch im Quartiersmanagement Brunnenviertel

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1928/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auslage aller Unterlagen zur Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Mauerpark (1-64aVE) in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März 2015 auch in den Räumen des  Quartiersmanagement Brunnenviertel zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die zusätzliche Auslegung der Unterlagen in den Räumen des Quartiersmanagements Brunnenviertel war aus Sicht des Bezirksamtes aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

  1. Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Frist für die Offenlage

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung am 19.02.2015 wurde die öffentliche Auslegung bereits seit dem 16.2.2015 durchgeführt. Die Auslegung im Quartiersmanagement Brunnenstraße hätte damit nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Dauer der Auslegung genügt. Von unterschiedlichen Auslegungszeiträumen an den verschiedenen Auslegungsorten ist zur Vermeidung von Verfahrensfehlern abzuraten.

 

  1. Fehlende Ankündigung der Auslegung im Quartiersmanagement Brunnenstraße

Die ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage bezog sich alleine auf den Auslegungsort Müllerstraße. Ein zusätzlicher Auslegungsort hätte entsprechend ortsüblich bekannt gemacht werden müssen, was jedoch aufgrund des BVV-Beschlusses nach Beginn der Offenlage nicht mehr möglich war.

 

  1. Fehlende personelle Kapazitäten

Die auszulegenden Unterlagen müssen am Auslegungsort vollständig, sichtbar und griffbereit sowie als zusammengehörig erkennbar sein. Darüber hinaus muss es der Öffentlichkeit möglich sein, sich über Planinhalte zu informieren und auch mündlich Anregungen zu Protokoll zu geben. Dies kann am Auslegungsort Rathaus Müllerstraße aufgrund der Nutzung der Räume des Stadtplanungsamts und der Anwesenheit der Mitarbeiter(innen) zu den üblichen Dienstzeiten garantiert werden. Um diese Anforderungen auch am Auslegungsort im Quartiersmanagement Brunnenviertel zu erfüllen, hätte ein(e) Mitarbeiter(in) zu den Dienstzeiten für die gesamte Dauer der Offenlage im QM Brunnenviertel abgestellt werden müssen. Aus Kapazitätsgründen ist dies jedoch nicht möglich.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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