Drucksache - 1924/IV  

 
 
Betreff: Aktenverzeichnisse veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Vorberatung
02.03.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2015 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.02.2015
2. BE TraBü vom 02.03.2015
3. BE Hauptausschuss vom 11.05.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 23.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:                   

Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1924/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Aktenverzeichnisse veröffentlichen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1924/IV)

 

Aktenverzeichnisse veröffentlichen.

Das Bezirksamt wird ersucht , nach dem Vorbild des Bezirks Tempelhof-Schöneberg

ein Aktenverzeichnis des Bezirksamtes im Internet zu veröffentlichen

 

Das Bezirksamt hat am 21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV (DS-Nr. 1924/IV) in der nachfolgend erläuterten Weise nach gekommen.

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom StS Krömer vom 6. März 2015 wurden alle Berliner Verwaltungen von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) aufgefordert den Verpflichtungen nach § 17 Abs. 5 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach zu kommen.
Im Bezirksamt Mitte wurde die Forderung des § 17 Abs. 5 IFG nach Führung und Veröffentlichung von Aktenplänen umgesetzt, indem ein Gesamtaktenplan aller Organisationseinheiten des Bezirksamtes Mitte erstellt und am 14. April 2015 im Internet unter dem Link "https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/artikel.292793.php" veröffentlicht wurde.

Dabei wurden die im o.g. Schreiben definierten Mindestanforderungen berücksichtigt und eine Ordnungskennzahl, eine Betreffzeile, der Standort  sowie weitere Informationen aufgeführt, die als allgemeine Anforderungen an eine sachgerechte Schriftgutverwaltung benannt wurden.

Mit der Veröffentlichung des Aktenplanes nach den Vorgaben der SenInnSport ist das Bezirksamt Mitte von Berlin vollumfänglich den Forderungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nach gekommen und hat  somit auch dem Beschluss der BVV Mitte (Drucksache 1924/IV) entsprochen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            Keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                         

 

 
 

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