Drucksache - 1912/IV  

 
 
Betreff: Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Gesundheit und Gleichstellung Vorberatung
26.02.2015 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.02.2015
2. BE Ges vom 26.02.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 04.06.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum:         .2015

Abt.               Gesundheit, Personal und Finanzen                                                                     

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 1912/IV

Mitte von Berlin                                                                                                               

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

"Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln"

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1912/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher nach dem Landeskrankenhausgesetz klarer umgesetzt werden. Dabei sollten die Mindesterwartung gemäß den Handreichungen für Patientenfürsprecher umgesetzt werden, die sich an den Kriterien der Ausschreibung orientieren, die vor Besetzung der Ämter zu Beginn der Legislaturperiode veröffentlicht wurden.

 

Von besonderem Interesse ist dabei zu bestimmen:

  • In welchem Umfang die Patientenfürsprecher, die ja auch eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, im Regelfall im Krankenhaus zu Verfügung stehen sollen,
  • wie oft eine Berichterstattung gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung, die sie gewählt hat, erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Patientenfürsprecher zur Diskussion dieser Berichte auch persönlich der Bezirksverordnetenversammlung oder einem von ihr beauftragten Ausschuss zur Verfügung stehen sollen,
  • welche Voraussetzungen das Krankenhaus für eine erfolgreiche Arbeit der Patientenfürsprecher schaffen soll.

 

Das Bezirksamt hat am       26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Unter Federführung des Büros der Patientenbeauftragten des Berliner Senats hat sich im Februar 2015 ein Arbeitskreis zur Überarbeitung der Handreichung für Patientenfürsprecher_innen gebildet. Der Bezirk Mitte ist durch die bezirkliche Ansprechpartnerin für die Patientenfürsprecher_innen in der OE QPK in diesem Arbeitskreis vertreten.

 

Die aktuelle Handreichung gilt seit der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes §30 im Jahr 2011 und beschreibt:

  • das Anforderungsprofil der Patientenfürsprecher_innen,
  • die Bedingungen/Aufgaben zwischen Bezirksamt und Patientenfürsprecher_innen,
  • die Bedingungen/Aufgaben zwischen Klinik und Patientenfürsprecher_innen,
  • den Aufbau des Sachberichts
  • sowie einen Mustertext zur Ausschreibung der Ämter.

 

Die Handreichung ist Grundlage der Arbeit der Patientenfürsprecher_innen und wird ihnen bei "Amtsantritt" zur Verfügung gestellt.

 

Eine Novellierung der Handreichung wurde u.a. aufgrund des Berichts zur "Evaluation der Handreichung" (RdB-Beschluss-Nr. R-33/2012) notwendig, da sich in der praktischen Umsetzung neue Fragen bzw. Regelungsbedarfe ergeben haben.

 

Der Arbeitskreis hat dreimal getagt und entsprechende Aktualisierungen vorgenommen. Die im BVV Beschluss genannten Anliegen wurden in die Handreichung aufgenommen:

 

  • Aufgrund der Tatsache, dass zunehmend jüngere, noch berufstätige ehrenamtliche Patientenfürsprecher_innen gewonnen werden (sollen), hat die AG festgelegt, dass eine mindestens 14tägige Anwesenheit in der Klinik notwendig ist. Darüber hinaus soll die Erreichbarkeit unter zunehmender Nutzung mobiler technischer Kommunikationsmittel (Handy, email, PC usw.) gewährleistet werden.

 

  • Die Jahres- bzw. Erfahrungsberichte erfolgen weiterhin jährlich und werden im Internet veröffentlicht.

 

  • Die Diskussion der Berichte in entsprechenden Gremien ist in der Handreichung unter Punkt 3 -Mitarbeit in Gremien- geregelt und Teil des Anforderungsprofil der Patientenfürsprecher_innen. Die Teilnahme kann bei Bedarf auf Einladung des zuständigen Ausschusses erfolgen.

 

Im Bezirk Mitte findet jährlich ein regelmäßiges Treffen aller bezirklichen Patientenfürsprecher_innen mit dem Bezirksbürgermeister und zuständigem Gesundheitsstadtrat, dem BVV Vorsteher und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung der BVV statt.

 

  • Die Bedingungen der Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung der Patientenfürsprecher_innen seitens des Krankenhauses sind ebenfalls in der Handreichung geregelt. Diese werden den Krankenhäusern als Grundlage der Zusammenarbeit mit den Patientenfürsprecher_innen zur Kenntnis gegeben.

 

Derzeit befindet sich die überarbeitete Handreichung in der Fertigstellungsphase durch das Büro der Patientenbeauftragte des Senats. Nach Veröffentlichung kann sie der BVV zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

 

Berlin, den ....................2015

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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