Drucksache - 1911/IV  

 
 
Betreff: Klare Antwort
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Vorberatung
02.03.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten und SPD vom 10.02.2015
2. BE TraBü vom 02.03.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 04.06.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                 .Mai 2015

Abt.                    Tel.:              32161

Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1911/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Klare Antwort

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1911/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Antworten auf Anfragen bei denen die Kosten vermerkt werden, klarzustellen, dass es sich hierbei nicht um zusätzliche Kosten handelt bzw. die so entstandenen Summen nicht zur beliebigen Finanzierung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt hat am    .05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

    

Das Bezirksamt hat in seiner 77. Sitzung am 14.03.2013 entschieden, bei der Beantwortung Kleiner Anfragen der BVV die Bearbeitungskosten als Kostennote auszuweisen. Der seit dieser Entscheidung verwendete Mustertext wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Bei dieser Kostennote handelt es sich nicht um zusätzliche Kosten, sondern um die Darstellung des Gegenwertes des mit der Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwandes.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin, den     Mai. 2015

 

 

 

                                                       

 

 
 

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