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Betreff: |
Unnötige Kosten und übertriebener Aufwand im Jobcenter |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der SPD | Fraktion der SPD |
Verfasser: | Matischok-Yesilcimen, de Sielvie | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt - Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Leistungsempfänger nach SGB II, die aus einem anderen Berliner Bezirk nach Mitte ziehen, im hiesigen JobCenter erneut Erstanträge für Kosten des Lebensunterhalts und der Unterkunft stellen müssen, obwohl zunächst der alte Leistungsträger die Angemessenheit der neuen Unterkunft u.a. auf Basis des berlinweit einheitlichen Mietspiegels sowie des Umzugs prüfen muss, bevor überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann; de facto also eine Doppelprüfung stattfindet?
Wenn ja, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies so?
- Wie gewährleistet das Jobcenter Mitte eine kontinuierliche und sachgerechte Betreuung der zugezogenen Kunden, wenn keinerlei verbriefte Erkenntnisse über vorangegangene Maßnahmen vorhanden sind bzw. diese aus o.g. Gründen nicht berücksichtigt werden können?
- Lässt sich die Höhe des finanziellen Schadens, der durch den unnötigen Aufwand an Bearbeitungszeit und Personalmitteleinsatz verursacht wird, beziffern und wenn ja, wie hoch ist dieser?
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