Drucksache - 1879/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1879/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Fußgängerüberweg Ungarnstraße 75
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1879/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Ungarnstraße 75 anzulegen.
Das Bezirksamt hat am 12.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die verkehrsrechtliche Prüfung der Anordnung eines Fußgängerüberwegs erfolgt durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, da die zu überprüfende Straße im Straßennebennetz liegt. Die Prüfung erfolgt jedoch unter Beteiligung von SenStadtUm, da in der Regel die Finanzierung aus dem Programm der Senatsverwaltung zur Fußgängerförderung erfolgt.
Für die Ungarnstraße 75 erfolgte letztmalig in 2005 eine verkehrsrechtliche Überprüfung im Zusammenhang mit der Beantragung eines Fußgängerüberweges durch die Bürgerinitiative „Zebrastreifen Ungarnstraße“. Die Verkehrssituation stellt sich wie folgt dar:
Der Straßenzug Ungarnstraße befindet sich innerhalb einer Tempo 30 Zone und entspricht somit nicht den Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), da nach Maßgabe der Richtlinien – FGÜ 2001 diese in ausgewiesenen Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Die Gottfried-Röhl-Grundschule hat bereits sehr gute und übersichtliche Verkehrsverhältnisse. In den Morgenstunden sind Verkehrshelfer anwesend, die den Schülern das Queren der Fahrbahn erleichtern. Hier werden die Fahrzeugführer zusätzlich durch das Verkehrszeichen Z 356 StVO (Verkehrshelfer) auf Schulkinder hingewiesen. Darüber hinaus befinden sich in Höhe Syrische Straße und Armenische Straße Verkehrszeichen Z 136 StVO (Kinder) als Piktogramm auf der Fahrbahn. Durch die nichtamtlichen Hinweiszeichen „Gas weg! Kinder“ / „Danke“ wird der Fahrzeugführer ebenfalls auf Schulkinder aufmerksam gemacht. Durch eine bauliche Gehwegvorstreckung vor der Schule, wird den Schülern das Queren der Fahrbahn zusätzlich erleichtert. Mit Drängelgittern wird verhindert, dass Schüler plötzlich auf die Fahrbahn treten ohne den Verkehr zu beachten. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite sind, durch das tagsüber angeordnete Haltverbot, die Schüler von den Fahrzeugführern ebenfalls gut und rechtzeitig wahrzunehmen. Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnmarkierung „Schule“ wird der Fahrzeugführer zum defensiven Fahrverhalten aufgefordert.
Die Aufwertung der aktuellen Unfallstatistik aus den Zeitraum 01.01.2010 – 31.07.2015 hat mit 152 Unfällen und einer Fußgängerbeteiligung bei 2 Unfällen (ohne Kinderbeteiligung) ein unauffälliges Verkehrsbild ergeben und spiegelt die gute Qualität der bereits getroffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen wieder. - 2 -
Auch die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen haben ein unauffälliges Verkehrsbild ergeben und unterstreichen somit die Erkenntnisse aus der Unfallstatistik. Hierbei wurde in 2015 bei 20 durchgeführten Kontrollen mit einer Gesamtkontrollzeit von 48 Stunden ein durchschnittlicher Geschwindigkeitsüberschreitungswert von 8,41 % (Jahresdurchschnittswert für Berlin in 2015: 9,30 %) ermittelt. Damit liegt der Straßenzug unter dem Jahresdurchschnittswert.
Die vorliegenden Verkehrserhebungszahlen von SenStadtUm genügen nicht den Anforderungen für eine abschließende Entscheidung, da hier der in Rede stehende Straßenzug nicht mit erfasst wurde. Nachdem aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen, unter Berücksichtigung der Erledigung von vorrangigen Vorgängen, eine geplante eigene Verkehrserhebung nicht durchgeführt werden konnte, wurde am 08.03.2016 bei der zuständigen Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ bei SenStadtUm eine auf den Standort Ungarnstraße 75 abgestellte Verkehrserhebung angefragt und in Auftrag gegeben. Über die Dauer des Verfahrens kann leider keine Aussage getroffen werden.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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