Drucksache - 1852/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1852/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Potentiale der Nördlichen Luisenstadt sichern: Keine vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsgebiet
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1852/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung Berlin über alle zurzeit in Bearbeitung befindlichen und in Zukunft eingehenden Anträge auf vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsbiet Nördliche Luisenstadt zu informieren. Solche Anträge sollen grundsätzlich abschlägig beschieden werden. In diesen Bescheiden möge das Bezirksamt auch darauf verweisen, das alle Preisspekulationen mit Grundstücken in der Nördlichen Luisenstadt der gesunden Entwicklung der Potentiale dieses Stadtgebietes, gerade auch beim augenblicklichen Stand der Sanierung, entgegenstehen.
Das Bezirksamt hat am 19.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus den Bindungen des besonderen Städtebaurechts ist gesetzlich geregelt. In § 163 Abs.1 BauGB heißt es hierzu: „Die Gemeinde kann die Sanierung für ein Grundstück als abgeschlossen erklären, wenn entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung 1. das Grundstück bebaut ist oder in sonstiger Weise genutzt wird oder 2. das Gebäude modernisiert oder instandgesetzt ist. Auf Antrag des Eigentümers hat die Gemeinde die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären.“
Wie bereits in der Beantwortung der mündlichen Anfrage (DS 2004/IV) zu diesem Thema ausgeführt wurde, wird von der in Absatz 1 gegebenen Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung einzelner Grundstücke derzeit kein Gebrauch gemacht.
Aktuell liegen der Sanierungsverwaltung keine Anträge nach § 163 BauGB vor.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |