Drucksache - 1844/IV  

 
 
Betreff: Konkretisierung der Sanierungsziele für den Holzuferblock (Block 104 611) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.01.2015
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
2. VzK vom 22.01.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                           12.2014

Abt.                                44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1844/IV     

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die

 

Konkretisierung der Sanierungsziele für den Holzuferblock (Block 104 611) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ..12.2014 beschlossen:

 

 

  1. Die im Ergebnis der Erstellung, Abstimmung und Abwägung des "Blockentwicklungskonzepts Holzuferblock" (Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stand: Dezember 2013, ergänzt und geändert im Juli 2014, im Auftrag des Bezirksamts Mitte) aufgestellten Ziele der Blockentwicklung definieren die konkretisierten Sanierungsziele für den Block 104 611 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Sie bilden den Beurteilungsmaßstab sanierungsrechtlicher Genehmigungsverfahren für Vorhaben und Rechtsvornge nach §§ 144, 145 BauGB.

 

 

Begründung:

 

(1.) Am 24. April 2012 beschloss das Bezirksamt Mitte von Berlin die Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele auf der Ebene des gesamten Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt (BA-Beschluss Nr. 169). Im Beschluss wurde zugleich festgelegt, dass die Sanierungsziele auch auf der Blockebene und - falls erforderlich - auf der Grundstücksebene weiter zu konkretisieren sind.

 

(2.) Entsprechend des Beschlusses beauftragte das Bezirksamt Mitte, Stadtentwicklungsamt, das Koordinationsbüror Stadtentwicklung und Projektmanagement (KoSP GmbH) in seiner Funktion als Gebietsbetreuer r das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt mit der Erstellung eines Blockentwicklungskonzeptes für den Holzuferblock (Block 104611). Zu den Aufgaben des Blockkonzeptes gehörten insbesondere die konzeptionelle Vertiefung spezifischer Problemlagen (z. B. Erschließung Blockinnenbereiche), die Präzisierung von Zielaussagen zur Nutzung und Bebauung von (brachliegenden) Grundstücken und zur Erschließung des Spreeufers.  

 

 

Der Entwurf des Blockentwicklungskonzeptes wurde im Dezember 2013 vom Koordinationsbüro vorgelegt und mit dem Bezirksamt Mitte, Stadtentwicklungsamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C - Stadterneuerung abgestimmt. Der Betroffenenvertretung des Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt wurde das Blockkonzept am 31. März 2014 vorgestellt und danach auf mehreren Sitzungen der Sanierungsgremien erörtert. Die Betroffenenvertretung legte mit Datum vom 20. Mai 2014 eine schriftliche Stellungnahme vor (siehe Anlage 02). Am 25. Juni 2014 erfolgte eine Vorstellung des Blockentwicklungskonzepts im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne. Die Forderungen und Anregungen aus der Stellungnahme der Betroffenenvertretung und aus der Diskussion im BVV-Ausschuss wurden vom Bezirksamt Mitte, Stadtentwicklungsamt erörtert und abgewogen. Der Abwägungsprozess ist in der Anlage 03 dokumentiert (Stand: 23.06.2014). Im Ergebnis der Abwägung wurde der Entwurf des Blockkonzepts im Juli 2014 ergänzt und teilweise geändert. Der ergänzten und geänderten Fassung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Umwelt mit Schreiben an das Bezirksamt Mitte vom 05.09.2014 zugestimmt (siehe Anlage 04).

 

(3.) Der Beschluss versetzt das Bezirksamt Mitte in die Lage, Genehmigungsverfahren und Planungsprozesse nach abgestimmten Zielvorgaben zu bearbeiten und zu steuern. Die konkretisierten Sanierungsziele dienen als Beurteilungsgrundlage sanierungsrechtlicher Genehmigungsverfahren für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB. Grundeigentümer und Investoren erhalten die notwendige Transparenz für Investitions- und Ansiedlungsentscheidungen. Die Bürgerschaft wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Sanierung informiert.

 

(4.) Gegenstand des Beschlusses sind die im Ergebnis der Konzepterstellung, Abstimmung und Abwägung aufgestellten konkretisierten Sanierungsziele, die in der nachfolgenden textlichen Zusammenfassung und den zugehörigen Konzeptplänen dargestellt sind (Anlage 01):

 

Bebauung, Erhalt und Denkmalpflege (Plan 08)

 

.               Reparatur des Stadtraums; Integration in das historische Stadtgefüge der (nördlichen) Luisenstadt

.               Erhalt und Erneuerung der schützenswerten Bausubstanz

.               Nachverdichtung des Blockrandbereichs an der Köpenicker Straße und Michaelkirchstraße (Blockrandschließung)

.               Ergänzung der solitären Bebauungsstruktur im Blockinnenbereich unter Einhaltung definierter Baufluchten und in Orientierung am vorhandenen Bestand

.               Öffnung des Blocks zum Spreeufer (perforierter Blockrand)

.               Öffnung des Blocks im Bereich der neu zu errichtenden Stichstraße

.               Erhalt, Erneuerung und Stärkung der Eisfabrik als denkmalgeschütztes Gebäudeensemble und öffentlichkeitswirksamer Standort für Kultur, Soziales und Kreativwirtschaft

 

Freiraum und Erschließung (Plan 09)

 

.               Herausbildung eines differenzierten Raumgefüges aus öffentlichen, halböffentlichen und privaten Räumen

.               Ausbildung von qualifizierten halböffentlichen Stadträumen im Bereich Eisfabrik und Hochtief/DAZ

.               Entwicklung und Differenzierung von unterschiedlichen "Grünzonen" (Grünflächen zur öffentlichen Nutzung, private Grünflächen )

.               Entwicklung eines Spreeuferwegs mit angelagerten Grün- und Freiflächennutzungen; Einbindung in den gesamtstädtischen Berliner "Spreeuferweg"

.               Schaffung eines neuen öffentlich nutzbaren Spielplatzes (Köpenicker Str. 36-38)

.               Aufwertung von privaten Grün- und Freiflächen; Schwerpunkt: Entsieglung und Begrünung

.               Organisation einer inneren Erschließung des Blocks (Adressbildung)

.               Verbesserung der Erschließung rückwärtiger Grundstücke (Seifenfabrik, Spreefeld, DAZ, Eisfabrik)

.               Schaffung einer öffentlichen Blockdurchwegung von der Köpenicker Straße zum Spreeufer entlang der neu zu errichtenden Stichstraße

.               Ermöglichung einer öffentlich nutzbaren Durchwegung von der Köpenicker Straße zum Spreeufer über das Gelände der Eisfabrik im Anschluss an die geplante Durchwegung des östlichen Melchiorblocks (Postfuhramt), öffentlich nutzbare Wegeverbindung zwischen Eisfabrik und Bona-Peiser-Weg 

.               Sicherung und Ausbau der öffentlichen Zugänglichkeit der Eisfabrik

.               Freihaltung der Höfe von Kfz-Stellplätzen, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen

 

Nutzungsmischung und soziale Infrastruktur (Plan 10)

 

.               Nutzungsverdichtung und Stärkung der Nutzungsmischung (Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Dienstleistungen, Kultur, Gemeinbedarf)

.               Entwicklung in der BauNVO-Gebietscharakteristik eines Mischgebietes

.               Nutzungsmischung auf möglichst jedem Grundstück anstreben

.               Unterstützung der Schaffung von kostengünstigem und barrierearmem Wohnraum

.               Aufwertung der Köpenicker Straße als gebietsversorgendes Zentrum mit wohnverträglichem Kleingewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel und Gastronomie

.               Vorhaltung der Erdgeschosszonen an allen öffentlichen Verkehrsflächen für gebietsversorgende Funktionen (kein Wohnen)

.               Öffentlichkeitswirksame Nutzungen in bedeutsamen Gebäuden (z. B. Eisfabrik) und in Neubauten am Spreeufer (Ziel: belebte und vielfältig genutzte Uferzone)

.               Wiedernutzbarmachung leer stehender Gebäude

.               Aufhebung minderwertiger oder provisorischer Grundstücksnutzungen (z.B. Autohandel, Lagerplätze)

.               Differenzierung bisheriger Nutzungen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten (Lärm- und Freiflächenkonflikte)

.               Erhalt bestehender Infrastruktureinrichtungen (Seniorenwohnheim, Kita Köpenicker Str. 45)

.               Ermöglichung zusätzlicher Kita-Standorte und Unterstützung der Ansiedlung (Anschubfinanzierung)

 

 

 

 

 

Bebaubarkeit und bauliche Dichte (Pläne 11, 12, 13)

 

Auf Basis der stadträumlichen und nutzungsorientierten Konzeption entwickelt das Blockkonzept baulich-räumliche Lösungsvorschläge auf zwei Ebenen: zum einen die Festlegung von Baufeldern zur Definition der potentiellen baulichen Dichte (Plan 11) und zum anderen einen städtebaulichen Entwurf, der konkrete Bebauungsmöglichkeiten aufzeigt (Plan 12, 13). Der städtebauliche Entwurf stellt genehmigte (aber noch nicht realisierte) Neubauvorhaben dar und ergänzt die noch nicht konkret oder abschließend beplanten Baufelder um beispielhafte Bebauungsvorschläge. Dabei wurden - in schematisierter Form - aktuelle Projektideen von Eigentümern und Investoren aufgegriffen, sofern sie den städtebaulichen Zielvorstellungen des Blockkonzepts entsprechen.

 

(5.) Mit der Anwendung der folgenden planungs- und sanierungsrechtlichen Instrumente kann die Blockentwicklung zielgerichtet gesteuert und gesichert werden:

 

.               Anwendung des gesamten sanierungsrechtlichen Instrumentariums im umfassenden Verfahren; insbesondere sanierungsrechtliche Antrags- und Genehmigungspflichten für Bauvorhaben und Rechtsvorgänge (§§ 144, 145 BauGB), Kaufpreisprüfung (§ 153 BauGB), Erhebung des Ausgleichsbetrags (§ 154 BauGB).

.               Durchführung von objektbezogenen Sozialplan- und Härteausgleichsverfahren gemäß §§ 180, 181 BauGB bei umfassenden baulichen (Erneuerungs-) Maßnahmen, um sanierungsbedingte Härten und Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern.

.               Durchführung von Ordnungsmaßnahmeverfahren nach § 147 BauGB, um insbesondere die Umsetzung der Sanierungsziele auf privaten Grundstücken zu unterstützen.

.               Fortsetzung des Bebauungsplanverfahren I-32a (I-32aa/I-32ab), um insbesondere die Flächenansprüche Berlins bezüglich der geplanten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen zu sichern

.               Wahrnehmung von gemeindlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24, 25 BauGB und Durchführung von Grunderwerbsverfahren

.               Abschluss von städtebaulichen Verträgen, um grundstücksbezogene Sanierungsziele gemeinsam mit privaten Eigentümern und Investoren umzusetzen.

 

(6.) Nach der Abwägung des Blockkonzeptes wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan I-32aa Hinweise zu (weiteren) Überresten der Grenzsicherungsanlagen der DDR am Spreeufer gegeben. Die damit angestoßene Debatte um eine Bewertung der Mauerreste und eine mögliche Erweiterung des Mauer-Denkmalbereiches am Spreeufer sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist zur Zeit nicht abzusehen, ob sich ein Zielkonflikt zwischen der geplanten Errichtung des Spreeuferwegs und der uferseitigen Erschließung der Eisfabrik und denkmalpflegerischen Belangen ergibt und wie dieser gelöst werden kann. Dieser Aspekt wird Gegenstand des weiteren Abstimmungs- und Planungsverfahrens zum Spreeuferweg sein. Ggf. sind die Sanierungsziele dementsprechend anzupassen.  

 

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 BezVG

12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Vorbereitung und Realisierung der öffentlichen Bauvorhaben im Holzuferblock (insbesondere "Stichstraße", Spreeuferzone/Uferweg, Kinderspielplatz) sind der Einsatz von öffentlichen Mitteln für Grunderwerb, Herrichtung sowie Planung und Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Mitte und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Zur Finanzierung werden überwiegend Mittel der Städtebauförderung, Grunderwerbsmittel der SenStadtUm, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.              

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

Anlagen

 

Anlage 01

Konzeptpläne

 

Anlage 02              

Stellungnahme der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt

 

Anlage 03             

Dokumentation des Abwägungsverfahrens

 

Anlage 04             

Zustimmungsschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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