Drucksache - 1780/IV  

 
 
Betreff: Halteverbot in der Habersaathstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Looff und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage DIE LINKE vom 18.11.2014
2. Antwort Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wem obliegt bei der Einrichtung von vorübergehenden baustellenbedingten Halteverbotszonen die Information der Anwohnerschaft und der Gewerbetreibenden ?

 

  1. Warum wurden Anwohnerschaft und Gewerbetreibende in der Habersaathstraße erst am 05.09.2014 über das baustellenbedingte Halteverbot in der Habersaathstraße vom 08.09.2014 bis zum 31.08.2015 informiert und hält das Bezirksamt eine Vorlaufzeit von drei Tagen gerade bei solch langwierigen Absperrungen für angemessen ?

 

  1. Warum haben die Bauarbeiten trotz erfolgter Absperrung noch nicht begonnen, obwohl nach den Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes vom 24.10.2014 die "Inanspruchnahme des Straßenlandes auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum beschränkt (.)" werden soll ?

 

  1. Welche Planungen hat das Bezirksamt für Ausweichparkmöglichkeiten vorgesehen und wird im Anschluss an die baubedingte Ausweisung des Halteverbots wieder die volle Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung stehen?
 
 

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