Drucksache - 1762/IV  

 
 
Betreff: Grillen im Monbijoupark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
03.12.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
21.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 11.11.2014
2. Änderungsantrag SPD vom 18.11.2014
3. BE Soziale Stadt vom 21.01.2015
4. vertagte BE
5. Beschluss vom 19.02.2015
6. VzK vom 04.06.2015
7. Vertagung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .05.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1762/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Grillen im Monbijoupark

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1762/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die schädlichen Auswirkungen des Grillens zu vermindern und die bisher geltende Ausnahmegeneh-migung für das Grillen im Monbijoupark weiterhin sicherzustellen.

 

Unter anderem soll eine Verlagerung der Grillfläche auf die Fläche des ehemaligen Atelierhauses geprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte als Eigentümer der Fläche hat folgende Maß-nahmen durchgeführt:

 

-          Das Anbringen von Schildern mit der Grillordnung an allen Seiten des Grillgebietes ist erfolgt.

-          Ein zusätzlicher Container zur Aufnahme von Grillkohle ist aufgestellt.

 

Die Kontrolle zur Einhaltung der Grillordnung kann vom Ordnungsamt nur im Rahmen der begrenzten personellen Möglichkeiten durchgeführt werden.

 

Die schädlichen Auswirkungen, verursacht durch unsachgemäßes Entsorgen der Holzkohle, so dass Brände entstehen, können vom SGA nicht beeinflusst werden.

Ebenso ist die Problematik mit dem Urinieren in der Grünanlage nicht durch Mitarbeiter des Amtes zu lösen.

 

Die Verlagerung der Grillfläche auf die Rasenfläche, die nach Abriss der Kunsthochschule ange-legt wurde, wird nicht befürwortet. Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Kinder-spielplatz, zu dem es keine Abgrenzung gibt. Eine negative Belastung der Nutzer des Spielplatzes sowie der angrenzenden Wohnbebauung und der Bewohner ist vorhersehbar, möglicherweise entstehen Gefahren für spielende Kinder.

 

Das Ordnungsamt spricht sich für ein Grillverbot im Monbijoupark aus. Sollte das Grillen weiter gestattet sein, sieht sich das Ordnungsamt aufgrund der personellen Ressourcen nicht in der Lage, die Einhaltung der Grillordnung durchzusetzen.

 

A)Rechtsgrundlage:      

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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