Drucksache - 1760/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Frauenschwimmzeiten einrichten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1760/IV)
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, bei den Berliner Bäder-Betrieben darauf hinzuwirken versuchsweise Schwimmzeiten für Frauen einzurichten. Das "Frauenschwimmen" sollte vorerst probeweise für 1 Jahr/1 Hallenbadsaison eingeführt werden. Eine abschließende Auswertung sollte zeigen, in welchem Umfang die Zielgruppen das Angebot annahmen und wenn überhaupt, ob wirtschaftliche Verschlechterungen eintraten."
Das Bezirksamt hat am 10.3.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich am 08.01.2015 an die Berliner Bäder-Betriebe gewandt mit der Bitte, zum o.g. Beschluss Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 19.01.2015 haben die Berliner Bäder-Betriebe folgendes mitgeteilt:
"Aufgrund der großzügigen Fensterflächen und der Einsehbarkeit der Schwimmhallen, eignet sich baulich im Bezirk Mitte nur das Stadtbad Mitte in der Gartenstraße für die Einrichtung von Frauenschwimmzeiten. Das Stadtbad Mitte wird jedoch schon sehr stark von Schulen und Vereinen genutzt und eine weitere Einschränkung der Öffnungszeiten für alle Besuchergruppen, lehnen die Berliner Bäder-Betriebe daher ab. Frauenschwimmzeiten bieten die Berliner Bäder-Betriebe u.a. in den Stadtbädern Neukölln und Charlottenburg sowie im Wellenbad am Spreewaldplatz und im Paracelsiusbad an. Die in diesen Bädern eingerichteten Frauenschwimmzeiten sind für den berlinweiten Bedarf auskömmlich."
Das Bezirksamt sieht hier keine weitere Möglichkeit der Einflussnahme und bittet den Beschluss als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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