Drucksache - 1698/IV
(Text liegt vor)
Abt. Tel.:23700
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über die Übertragung des Betriebs der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Oase, Wallstr. 43, 10179 Berlin Olof-Palme-Jugendzentrum, Demminer Str. 28, 13355 Berlin Hussitenstraße 62, 13355 Berlin Jugendclub Badstr. 10, 13357 Berlin Edinburgerstr. 55, 13349 Berlin Lynarstr. 14, 13353 Berlin
auf Freie Träger der Jugendhilfe gemäß § 12 BezVG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die kommunal betriebenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Oase, Wallstr. 43, 10179 Berlin Olof-Palme-Jugendzentrum, Demminer Str. 28, 13355 Berlin Hussitenstraße 62, 13355 Berlin Jugendclub Badstr. 10, 13357 Berlin Edinburgerstr. 55, 13349 Berlin Lynarstr. 14, 13353 Berlin
werden zum 01.04.2015 auf Freie Träger der Jugendhilfe übertragen. Die Träger sollen grundsätzlich über ein jugendhilfespezifisches Interessenbekungsverfahren ermittelt werden, die Auswahl der Träger erfolgt nach dessen Abschluss auf Vorschlag des JHA durch die BVV.
A) Begründung:
Der JHA hat mit Beschluss vom 05.09.2013 für die Übertragung 7 von 12 kommunalen Einrichtungen ausgewählt, mit der Vorgabe des Erhalts des bestehenden Angebotsumfangs. Neben den oben aufgeführten 6 Standorten gehört dazu auch das Zille-Haus Moabit, Rathenower Str. 17, 10559 Berlin, das zur Sicherung des laufenden Betriebes vorab zum 01.10.2014 übertragen werden soll (s. eigenständige BVV-Vorlage Übertragung Zille-Haus-Moabit).
Mit der Übertragung werden 11,54 Vollzeitäquivalente, voraussichtlich im Wege der Gestellung, abgebaut. Diese sind mit 13 Stellen der Entgeltgruppe E 9 (Soz.Arb. und Erzieher/-innen) untersetzt. Die für eine Gestellung erforderliche Zustimmung der Agentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde dem Bezirksamt Mitte zum 21.05.2014 erteilt. Sie ist in den ersten 3 Jahren jährlich neu zu beantragen.
Um die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den Einrichtungen zu sichern, soll die Weiterbeschäftigung des kommunalen Personals bei den auszuwählenden Freien Trägern sicher gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu in geeigneter Weise in die sie betreffenden Auswahlverfahren einzubeziehen.
In das Interessenbekundungsverfahren ist als Voraussetzung die Bereitschaft der Träger aufzunehmen, kommunales Personal zu beschäftigen. Die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen bezüglich des Weiterbetriebs unter neuer Trägerschaft sollen in angemessener Weise berücksichtigt werden.
B) Rechtsgrundlage:
§§ 2, 11 und 74 SGB VIII § 47 AG KJHG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Für den Betrieb in Freier Trägerschaft sind zusätzliche Transfermittel beim Kapitel 4010, Titel 67103 in entsprechender Höhe der pädagogischen Honorar- und Sachkos-ten sowie der Betriebskosten erforderlich. Dem steht die Absenkung der Mittel in glei-cher Höhe bei den relevanten Titeln im Kapitel 4011 gegenüber.
Weiterhin sind Personalmittel für 13 Sozialarbeiter- bzw. Erzieherstellen E9 erforderlich. Diese sollen im Rahmen der Gestellung des bisher vorhandenen kommunalen Personals erbracht werden. Das bedeutet, dass der Mehrbedarf an Transfermitteln für die Finanzierung des Personals bei gestelltem Personal durch eine gleich hohe Einnahme im Titel 26101 (E01) erfolgen wird. Sofern Stellen in den genannten Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgrund von Rente oder Beendigung der Freizeitphase der ATZ nicht mehr besetzt sind, muss die Umwandlung der bisherigen Personalmittel in Transfermittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2015 sicher gestellt werden. Für die DKA 2016/2017 sind die personalwirtschaftlichen Auswirkungen (Abgang der Stelle im Stellenplan und gleichzeitige Umwandlung von Personalmitteln in Transfermittel beim Titel 67103) zu berücksichtigen.
Die Absenkung der Einnahmen bei Kapitel 4011, Titel 11122 beläuft sich voraussichtlich auf 800 Euro.
ab) Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung
Die produktbezogene Finanzierungssystematik der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wird derzeit im Land Berlin neu verhandelt. Ob und ggf. welche Auswirkungen sich auf die Budgetierung ergeben, hängt u.a. davon ab, ob das gemeinsame Budgetierungsobjekt B103 für die allg. Kinder- und Jugendförderung erhalten bleibt, verbindliche Mindeststandards und Preisuntergrenzen festgelegt werden oder es zu Veränderungen des Wertausgleichs im Planmengenverfahren kommt. Dazu kann derzeit keine sichere Aussage getroffen werden, da noch keine Beschlusslage existiert.
Für die DKA 2016/2017 sind ggf. die unter a) genannten Auswirkungen zu berücksichtigen (Abgang im Stellenplan bei frei gewordenen Stellen/ Reduzierung der Personalmittel bei gleichzeitiger Erhöhung der Transfermittel). Die betroffenen Personalstellen stehen für ggf. zukünftige Vakanzenabschöpfungen keinesfalls zur Verfügung, da sie Grundlage der Finanzierung der übertragenen Einrichtung sind.
Berlin, den 30.09.2014
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |