Drucksache - 1695/IV  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebs des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums "Zille-Haus Moabit", Rathenowerstr. 17, 10559 Berlin auf den Freien Träger der Jugendhilfe "Evangelisches Klubheim für Berufstätige e.V."
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung
2. Beschluss

 

 

 

 

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:       .09.2014

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

 

über die Übertragung des Betriebs des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums "Zille-Haus Moabit", Rathenowerstr. 17, 10559 Berlin auf den Freien Träger der Jugendhilfe "Evangelisches Klubheim für Berufstätige e.V."

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die vormals kommunale Kinderfreizeiteinrichtung Heinrich-Zille-Haus (HZH) und die durch freie Träger betriebene Jugendetage am Standort Rathenower Str. 17 in Moabit Ost, 10559 Berlin werden zum 1.10.2014 als "Zille-Haus Moabit" auf den Freien Träger der Jugendhilfe „Evangelisches Klubheim für Berufstätige e. V.“ übertragen.

 

A)      Begründung:


Die BVV hat am 23.05.2013 zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente für den Zeitraum 2012 bis 2016 (DS 0884/IV) in der Säule Struktur u.a. die Übertragung von kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger beschlossen.

 

Der JHA hat in der Folge mit Beschluss vom 08.08.2013 vorab das Zille-Haus Moabit als eine von 7 zu übertragenden Einrichtungen ausgewählt. Das Zille-Haus ist die größte Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Moabit-Ost und seit Oktober 2012 auch Standort eines Familienzentrums in Förderung durch SenBJW aus dem Landesprogramm Familienzentren.

 

Die kommunale Kinderfreizeiteinrichtung wurde seit März 2012 von nur einer festangestellten Erzieherin, freien Mitarbeiter/innen auf Honorarbasis und Ehrenamtlichen mit stark eingeschränkten Angeboten offen gehalten. Dies unterschreitet die vom Jugendamt Mitte festgesetzten Qualitätsstandards erheblich und ist der Mitarbeiterin aus Fürsorgegründen nicht länger zumutbar. Der früher für die Angebote der Jugendarbeit verantwortliche freie Träger hat sich auf eigenen Wunsch aus der Arbeit zurück gezogen. Der Weiterbetrieb des Zille-Hauses erfordert zudem eine grundlegende Neukonzeptionierung als Jugend- und Familienzentrum. Im Zille-Haus Moabit besteht bereits eine Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Träger Evangelisches Klubheim. Zur vorübergenden Stabilisierung des Standortes fördert das Jugendamt auf Beschluss des JHA seit Oktober 2013 den Träger Evangelisches Klubheim für Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Gemeinsam mit Focus e.V. wird durch den Träger dort gleichfalls ein Familienzentrum betrieben.


Vor dem Hintergrund der prekären Situation des Zille-Hauses besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb wird, auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses abweichend von der Trägerauswahl durch ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungs-verfahren, die Übertragung auf den Träger „Evangelisches Klubheim für Berufstätige e.V.“ vorgeschlagen.

 

Es handelt sich um einen erfahrenen Träger der Jugendhilfe, der mit Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII gut vertraut ist und in Moabit, neben dem Familienzentrum am selben Standort, auch die Jugendfreizeiteinrichutng "Schlupfwinkel" in Moabit betreibt. Er kennt die Verhältnisse und Probleme im Sozialraum und hat eine gute Vernetzung innerhalb der sozialen Infrastruktur u.a. als Träger der Jugend-sozialarbeit in der Hedwig-Dohm-Oberschule. Der Träger hat seine Bereitschaft signalisiert und ist in der Lage, unmittelbar mit dem Neuaufbau der Einrichtung zu beginnen. Der Träger ist bereit, kommunales Personal zu beschäftigen. Die Mitarbeiterin hat grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, ihre Tätigkeit im Haus in Gestellung bei diesem Träger fortzuführen. Damit wäre die Voraussetzung für den Abbau eines VZÄ im Rahmen der Übertragung gegeben.

 

Die für eine Gestellung erforderliche Zustimmung der Agentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde dem Bezirksamt Mitte zum 21.05.2014 erteilt. Sie ist in den ersten 3 Jahren jährlich neu zu beantragen.
 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 12 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 36 BezVG,

§§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

aa) Es erfolgt die Übertragung des kommunalen Anteils der JFE HZH, die zur Zeit über 1 Erzieherstelle (besetzt durch kommunales Personal) verfügt. Weiterhin werden für die Finanzierung der Einrichtung die Honorare sowie die pädagogischen Sach- und Betriebskosten übertragen, die im Haushaltsansatz 2014 mit Stand 30.09.2014r diese Einrichtung geplant und verfügbar sind.

 

r die Übertragung sind bei den derzeitig geplanten Mitteln (Personalkosten 1 Stelle E9, Honorarmittel und Sachkosten einschließlich Betriebskosten) zusätzliche Transfermittel im Kapitel 4011 Titel 67103 erforderlich. Diesem Mehrbedarf steht die Absenkung der Mittel in gleicher Höhe bei den relevanten Titeln im Kapitel 4011 gegenüber bzw. wird bei gestelltem Personal der Mehrbedarf an Transfermitteln durch eine gleich hohe Einnahme im Titel 26101 (E01) ausgeglichen.

 

Die Absenkung der Einnahmen bei Kapitel 4011, Titel 11122 beläuft sich voraussichtlich auf 100 Euro.


ab) Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung

 

Die produktbezogene Finanzierungssystematik der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wird derzeit im Land Berlin neu verhandelt. Ob und ggf. welche Auswirkungen sich auf die Budgetierung ergeben, hängt u.a. davon ab, ob das gemeinsame Budgetierungsobjekt B103 für die allg. Kinder- und Jugendförderung erhalten bleibt, verbindliche Mindeststandards und Preisuntergrenzen festgelegt werden oder es zu Veränderungen des Wertausgleichs im Planmengenverfahren kommt. Dazu kann derzeit keine sichere Aussage getroffen werden, da noch keine Beschlusslage existiert.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Mit Übertragung der Einrichtung wird bei Gestellung 1 Vollzeitäquivalent (vgl. VZÄ-Abbaukonzept Säule Struktur) erbracht.

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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