Drucksache - 1663/IV  

 
 
Betreff: Förderung durch Mittel der Europäischen Union deutlicher sichtbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Entscheidung
03.11.2014 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2. BE TraBü vom 03.11.2014
3. Beschluss vom 20.11.2014
4. VzK vom 25.02.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 09.02.2016

Abt.      Tel.:32200

     

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1663/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über rderung durch Mittel der Europäischen Union deutlicher sichtbar zu machen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1663/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, in wie weit durch geeignete Mittel wie zum

Beispiel durch Schilder und Tafeln verstärkt vor Ort, aber auch durch entsprechende

Hinweise und Darstellungen in Publikationen, stärker als bisher auf die Förderung

und Kofinanzierung aus Europamitteln hingewiesen werden kann.

Das Bezirksamt wird gleichfalls gebeten, sich mit dem Anliegen der stärkeren

Darstellung der Förderung aus Europamitteln auch an im Bezirk tätige

Einrichtungen, Institutionen und Vereine u.a. zu wenden.

 

Das Bezirksamt hat am  09.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

"Sehen und gesehen werden!" - Dieses Motto gilt auch für den Einsatz von Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds im Land Berlin.

Wer eine Förderung von der Europäischen Union und vom Land Berlin erhält, ist verpflichtet diese zu erwähnen. Die Publizitätsvorschriften sind in Artikel 8 und 9 des Kapitels II der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 aufgeführt.

 

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetseiten, Präsentationen, Pressemeldungen, Bauschilder etc.) müssen grundsätzlich folgende EU-Elemente enthalten:
 

1.Emblem der Europäischen Union mit dem Verweis auf die EUROPÄISCHE

          UNION

2.Verweis auf den Fonds (Europäischer Sozialfonds oder Europäischer Fonds

           r regionale Entwicklung)

3.Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft"

4.Logo des jeweiligen Fonds (ESF oder EFRE) des Landes Berlin

 

 

Bei kleinem Werbematerial ist lediglich das Emblem mit dem EU-Verweis zu verpflichtend.

Die Vorgaben sind Bestandteil der maßgeblichen Zuwendungsbescheide.

 

Die Instituationen der EU werden oft als zu bürokratisch und teilweise negativ behaftet wahrgenommen. Es ist daher wichtig die Berliner Bevölkerung zu informieren, was mit ihren Steuergeldern geschieht und welche

Ergebnisse dank der EU-Förderung vor Ort erzielt werden.

Dem Bezirksamt ist die Einhaltung der Kommunikations- und Publizitätsvorgaben ein wichtiges Anliegen, damit die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt wird. Insbesondere soll der Mehrwert der Förderung aus Mitteln der Europäischen Union greifbar und das Engangement der EU vor Ort sichtbar gemacht werden. Die Fachabteilungen achten für die von ihren Ämtern initiierten Projekte mit europäischen Fördermitteln auf die Einhaltung der Publikationsvorgaben. Im Bezirk soll klar erkennbar sein, welche Projekte durch EU-Mittel unterstützt werden.

A. Rechtsgrundlage:

 

§§ 15, 36 (2) b und f BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

Keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen