Drucksache - 1658/IV  

 
 
Betreff: Elterninformation bei Hortgutscheinen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDSchule
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Gün
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
15.01.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
12.02.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.03.2015 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2.BE Schule vom 12.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,die Information für Eltern bei der Beantragung der Gutscheine r die Hortbetreuung, insbesondere für Schulanfänger, in Abstimmung zwischen den Bereichen Schule und Jugend so zu verbessern, dass die Eltern die rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Antragsfristen, kennen und dadurch vor Betreuungsbeginn die Bedarfsbescheide den Eltern zugestellt werden können.

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages [9 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Piraten), 0 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen (Bü90/Die Grünen, DIE LINKE)].

 

Begründung:
Vielen Eltern fehlen die Informationen über die rechtlichen Vorschriften für die Beantragung für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen und Förderzentren (Hort) und sie stellen daher allzu oft ihre Anträge verspätet erst im Juni oder im Juli eines Jahres. Allgemein sind die Anträge der Erziehungsberechtigten, die für ihr Kind eine ergänzende Förderung und Betreuung wünschen, bereits mit der Schulanmeldung zu stellen. Für einen Hortplatz muss vorher ein Bedarfsbescheid im Jugendamt beantragt werden (Hortgutschein). Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort grundsätzlich nicht möglich. Die Bedarfsanerkennung wird nach ca. 8 Wochen den Eltern zugestellt. Wegen der verspäteten Anträge und der erforderlichen Bearbeitungszeit entsteht bei den Eltern der Eindruck, dass die Bedarfsanerkennung durch das Jugendamt nicht zeitnah erfolgt, weil zum Betreuungsbeginn noch kein Hortgutschein vorliegt. Die Beantragung muss deswegen rechtzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Darauf sollen die Erziehungsberechtigten in gemeinsamer Abstimmung der zuständigen Bereiche Schule und Jugend frühzeitig und umfassend hingewiesen werden.

 

 
 

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