Drucksache - 1648/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Bezirkliche Durchführung der Jugendberufsagentur - Fortsetzung und Weiterentwicklung der bezirklichen Praxis und Beteiligung der (Freien) Träger der Jugendberufshilfe
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1648/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Planung und Durchführung der künftigen Jugendberufsagentur im Bezirk Mitte
a)die Zielgruppen der Jugendhilfe tatsächlich berücksichtigt und gefördert werden b)die bewährten Unterstützungsstrukturen durch Freie Träger der Jugendberufshilfe berücksichtigt und weiterentwickelt werden c)die Kooperationsangebote und Kooperationsvereinbarungen von Jugendamt und Jobcenter fortgeführt werden
Um dies sicher zu stellen, sind die Träger der Jugendberufshilfeangebote, einschließlich der Freien Träger, in Mitte bei den Realisierungsplanungen der JBA aktiv und rechtzeitig einzubeziehen.
Das Bezirksamt hat am 13.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
zu a.) Das Lenkungsgremium der Jugendberufsagentur hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 beschlossen, dass die Berliner Jugendberufsagentur für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25. Jahren Anlauf- Beratungs- und Unterstützungsstelle ist. Somit ist die Zielgruppe der Jugendhilfe einbezogen.
zu b.) Das Jugendamt Mitte erarbeitet derzeit einen Grobkonzeptvorschlag zur Umsetzung der Jugendberufsagentur im Bezirk Mitte. Ausgehend von den vorhandenen regionalisierten und kooperativen Strukturen soll die künftige Jugendberufsagentur im Bezirk Mitte darauf ausgerichtet sein, das derzeit bestehende Leistungs- und Angebotsspektrums zu erweitern. Das Konzept soll fachlich, personell, finanziell, räumlich und strukturell die Rechtskreise des SGB II, III und V III verbinden.
zu c.) Der Konzeptentwurf sieht vor, dass die Kooperationsangebote und Kooperationsvereinbarungen fortgesetzt werden. Der Bezirk Mitte wird sich bei den entsprechenden Stellen dafür einsetzen.
Der Konzeptvorschlag wird am 21.01.2015 im Rahmen der AG 78 Jugendberufshilfe vorgestellt und mit den Trägern der Jugendberufshilfe diskutiert werden.
Das Jugendamt wird darüber hinaus die Gründung einer temporären AG vorschlagen, um die Implementierung zu begleiten. In der AG soll ebenfalls die bezirkliche Fachtagung zur Jugendberufsagentur organisiert werden. Träger der Jugendhilfe werden hierbei einbezogen werden.
Darüber hinaus sind die Träger der Jugendberufshilfe im Jugendhilfeausschuss vertreten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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