Drucksache - 1639/IV  

 
 
Betreff: Eine Perspektive für die Allegro-Grundschule: Keine Entscheidungen an den schulischen Gremien und der BVV vorbei!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Petra Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion Freitag Fraktion der Piraten 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
15.01.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
12.02.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag
4. Beschluss vom 19.02.2015
5. VzK vom 27.09.2017
6. Text zur VzK 1639/IV

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .09.2017

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1639/IV und 1923/IV

Mitte von Berlin

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Eine Perspektive für die Allegro-Grundschule: Keine Entscheidungen an den schulischen Gremien und der BVV vorbei! und Elternbeteiligung bei dro-hender Verschlechterung des Unterrichts an Allegro Schule

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 (Drs.-Nr. 1639/IV) und am 19.03.15 (Drs.-Nr. 1923/IV) folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen:

 

Drs-Nr. 1639/IV

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sicherung der Allegro-Grundschule am Standort Lützowstraße 83-85 Folgendes zu gewährleisten:

1. Die schulischen Gremien einschließlich des Fördervereins der Schule sind in alle Aktivitäten des Bezirksamtes im Hinblick auf die Entwicklung des Schulstandortes einzubeziehen. Vor der Entscheidung über Maßnahmen ist Einvernehmen anzu-streben. Das betrifft in besonderer Weise Aktivitäten des Bezirksamtes zur stärke-ren Auslastung des Schulgebäudes. Nutzungen Dritter sollen im Hinblick auf de-ren Schulverträglichkeit geprüft werden. Es muss gesichert sein, dass der Schul-betrieb gewährleistet und die Realisierung des Schulkonzeptes, auch bei auf-wachsenden Schülerzahlen, im Hinblick auf den offenen und gebundenen Ganz-tagsbetrieb, die Musikbetonung, das Leseprofil und die Inklusion wie auch die Willkommensgruppen durch das notwendige Raumangebot langfristig gesichert ist.

 

2. Maßnahmen zur stärkeren Auslastung der Gebäudeteile am Standort der Allegro-Grundschule sind nur dann durchzuführen, wenn neben der Schulverträglichkeit und der Realisierung des Schulkonzeptes auch der haushalterische Nutzen für den Bezirk nachgewiesen ist. Der Nachweis dafür ist durch eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu erbringen.

 

3. Der BVV ist eine Vorlage zur Beschlussfassung über die an der Allegro-Grundschule vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen. Den beteiligten Ausschüs-sen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben. Das Bezirksamt wird ersucht, vorab keine Tatsachen zu schaffen.

 

4. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine grundlegende Überarbeitung der Musterraumprogramme einzusetzen. In diesem Zu-sammenhang ist auch eine bedarfsgerechte Raumausstattung für Schulen mit be-sonderem pädagogischem Profil wie z.B. der Musikbetonung einzufordern. Das geltende Finanzierungssystem der Schulen soll grundlegend mit dem Ziel einer stärke-2/4 ren Berücksichtigung der pädagogischen Belange, Nachhaltigkeit und Transparenz überarbeitet werden.“

 

Drs.-Nr. 1923/IV

Das Bezirksamt wird ersucht an der Allegro Schule eine gesonderte Beteiligung der Eltern zu ermöglichen, die aus dem Prozess der Abgabe des Erdgeschosses an den Kindergarten Maulwurf erforderlich erscheint.“

 

Das Bezirksamt hat am 19.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-lung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1. und 3, sowie zu Drs.-Nr. 1923/IV:

Die Diskussion und Erörterung einer veränderten Flächennutzung am Standort der Allegro-Grundschule dauert nunmehr seit rund 3 Jahren an. Bereits im September 2014 wandte sich die Schulleitung an die damals zuständige Stadträtin Frau Smentek. Eine erste inhaltlich intensive Erörterung erfolgte (ausweislich der zur Ver-fügung stehenden Unterlagen) in der Sitzung des Schulausschusses am 11.09.2014, auch unter der Beteiligung von Mitgliedern der Schulkonferenz sowie Eltern betroffe-ner Schüler/innen. Bereits in dieser Sitzung wurde eine Kita-Nutzung als Alternative zur Nutzung durch das Schulpraktischen Seminar diskutiert. Weitere Erörterungen folgten u.a. in den Sitzungen am 09.10.2014 (mit Beteiligung von Vertreter/innen der Allegro-Grundschule), 13.11.2014, 15.01.2015, 12.02.2015, 12.03.2015 (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung: Die Kita soll in das Erdgeschoss einziehen. Auch habe man Einvernehmen mit der Schulleitung erzielt, dass ausreichende Räumlichkeiten vorhanden sind.“). Zudem wurde der AWO bereits mit Schreiben vom 04.Mai 2015 durch das Bezirksamt bestätigt, „…mit der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. einen Nutzungsvertrag mit einer mindestens 10jährigen Laufzeit abzuschließen“. Begleitet wurde der Prozess durch mehrere Petitionen, beginnend im September 2014.

 

Parallel dazu fand laufend ein Austausch zwischen Bezirksamt (und Schulaufsicht) mit der Schulleitung sowie Elternvertretung statt. Zu Beginn der neuen Wahlperiode besuchte der zuständige Bezirksstadtrat am 08.02.2017 die Allegro-Grundschule, um den aktuellen Stand und die Planungen mit der Schulleitung und Elternvertretern zu diskutieren. Ein weiterer Termin fand am 24.05.2017 in den Räumen des Rathauses Tiergarten statt. Ergänzende Gespräche und Besuche vor Ort wurden von Mitarbei-tenden des Fachamtes vorgenommen.

 

Ebenso war das Thema Gegenstand der Erörterung im Bezirksschulbeirat (letztmalig am 11.07.2017). Auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause des Schulausschus-ses am 13.07.2017 führte der Vertreter der Schulaufsicht aus, dass gemäß der durch die Senatsverwaltung erfolgten Zügigkeitsberechnung die Allegro- Grundschu-le nach Einzug der AWO- Kita noch 3,2 zügig sei. Somit sei weder das Musikprofil noch der sonstige Schulbetrieb gefährdet. 3/4

 

Das Schulamt Mitte hat mit der Schulleitung am 20.07.2017 eine Beratung darüber durchgeführt, wie im nächsten Schuljahr weitere allgemeine Unterrichtsräume durch bauliche Zusammenfassung von kleineren Räumen gewonnen werden können, da-mit die Kapazität der Schule im Bestand noch zusätzlich erweitert werden kann. Die Elternvertretung wird durch die Schulleitung der Allegro- Grundschule regelmäßig über alle weiteren Maßnahmen hinsichtlich der Organisation des Schulbetriebes und möglichen baulichen Veränderung zur Raumgewinnung informiert.

 

Zu 2.:

In der Schulausschuss-Sitzung vom 12.03.2015 wurde einstimmig beschlossen, dass die Kita in das Erdgeschoss einziehen soll. Im Einvernehmen mit der Schulleitung wurde festgestellt, dass noch ausreichendeumlichkeiten für die Schule vorhanden sind.

Neben der Schaffung von dringend notwendigen Kita-Plätzen wird auch das KLR-Ergebnis positiv beeinflusst.

 

Durch die Abgabe von 1.493 m² Bruttogrundfläche (BGF) an die AWO verringert sich zukünftig der jährliche Infrastrukturkosten (IKT) - Umlagenanteil der Schule.

Bedingt durch den reduzierten Raumverbrauch der Schule wird das derzeitige KLR-Minusbudget der Schularten-Produkte - bei gleichbleibender Schüler_innenzahl -für die Folgejahre verringert.

 

Die Entwicklung der IKT-Kosten (Umlagenanteil) für die ausschließliche Schulnut-zung an diesem Standort ist wie folgt dargestellt: 2014

tatsächliche IKT-Umlage

IKT-Umlage nach m²-Abgabe

gliche Kostenentlastung

814.124 €

729.642 €

- 84.482 €

 

 
 

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