Drucksache - 1605/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1605/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
„Beitritt des Bezirksamtes Mitte im Netzwerk Frauengesundheit“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1605/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin beizutreten und ein Mitglied für die kontinuierliche Mitarbeit in diesem Netzwerk zu benennen, um im Sinne einer gendergerechten Gesundheitsversorgung im Bezirk wirken zu können. Der BVV ist jährlich zu berichten, mit welchen Themen sich das Netzwerk beschäftigt hat, welche Aktionen durchgeführt wurden und wie die Netzwerkergebnisse und Netzwerkaktionen im Bezirk Mitte für die Aufgabendurchführung im Bereich der bezirklichen Gesundheitsversorgung genutzt wurde.
Das Bezirksamt hat am 17.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Netzwerk Frauengesundheit vereinigt Vertreterinnen aus Organisationen und freien Trägern, wissenschaftlichen und klinischen Forschungseinrichtungen, Senats- und Bezirksverwaltungen sowie interessierte Fachfrauen, die mit geschlechtsspezifischen Aspekten der Gesundheitsförderung und -versorgung befasst sind. Schwerpunkt der Netzwerkarbeit ist sein Engagement für Berlin als eine gesunde Stadt für Frauen. Das Netzwerk verfolgt dabei das Ziel, die Ressourcen in Berlin für die Stärkung und Verbesserung der gesundheitlichen Angebote für Frauen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung zu bündeln. Siehe dazu: http://www.frauengesundheit-berlin.de/Startseite.103.0.html
Die bezirkliche Gesundheitsförderung sieht sich diesem Anspruch, insbesondere auch aufgrund des im Gesundheitsdienst-Gesetz Berlin( GDG) verankerten Leitbildes, verpflichtet. Darin heißt es in § 1:
(1)Der öffentliche Gesundheitsdienst des Landes Berlin orientiert sein Handeln an einem Leitbild. (2)Er stellt sich den großstadttypischen gesundheitlichen und sozialen Problemlagen und reagiert flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen.( 3) Im Rahmen der Daseinsvorsorge achtet er dabei besonders auf die Stärkung der Eigenverantwortung sowie des bürgerschaftlichen Engagements und berücksichtigt geschlechtsspezifische, behindertenspezifische und ethnisch-kulturelle Aspekt.(…)
Bei allen relevanten Maßnahmen und Projekten, die im Bezirk initiiert und begleitet werden, soll diesem Anspruch Rechnung getragen werden. Insbesondere die bezirkliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung ist gendersensibel ausgerichtet und verweist an entsprechenden Stellen auf gendergerechte Handlungserfordernisse im Bezirk. Die Umsetzung obliegt den jeweiligen Fachämtern in der Bezirksverwaltung sowie den Akteur_innen der gesundheitlichen Versorgung im Bezirk. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass alle Kolleg_innen in ihren jeweiligen Aufgabengebieten Genderkompetenzen entwickeln
Im Netzwerk sind bereits Vertreterinnen der Bezirke sowie Delegierte der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als Mitglieder vertreten. Dadurch ist sichergestellt, dass kommunale Erfordernisse in das Netzwerk getragen werden und Informationen aus dem Netzwerk in entsprechende Gremien auch im Bezirk Mitte zurück gespiegelt werden. Eine zusätzliche Entsendung einer Mitarbeiterin in das Netzwerk Frauengesundheit des Bezirksamtes wird daher zurzeit nicht für notwendig gehalten. Sollte es z.B. aufgrund des Ausscheidens einer Bezirksvertreterin aus dem Netzwerk erforderlich sein, kann zugegebener Zeit geprüft werden, ob der Bezirk Mitte einen Antrag auf Aufnahme in das Netzwerk stellen wird.
Über den erscheinenden Newsletter ist zudem eine regelmäßige Information über Themen und Aktionen des Netzwerkes Frauengesundheit gewährleistet.
Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den .................…..2015
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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