Drucksache - 1595/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1595/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Radweg Berlin-Kopenhagen: Bereich Nordufer und Plötzensee
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1595/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Verlagerung des teilweise maroden Radweg Berlin-Kopenhagen zwischen Föhrer Straße und Fennstraße/Fennbrücke auf die Tempo 30-Straße Nordufer baulich kenntlich zu machen. Dazu soll der 2-Richtungsradweg auf der Straße Nordufer baulich unterbrochen werden und der Radweg auf die Straße Nordufer gelenkt werden. Darüber hinaus sollen an den Eingängen der Kleingartenkolonie Plötzensee größere farbige Schilder angebracht werden, die auf den Fahrweg gemeinsame Nutzung des Weges mit Fußgänger/-innen bzw. Kleingärtner/-innen aufmerksam machen.
Das Bezirksamt hat am 22.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Radroute Berlin-Kopenhagen wurde von Anfang an über die Tempo-30-Straße Nordufer geführt, weil eine bauliche Sanierung des vorhandenen Zweirichtungsradweges der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht sinnvoll erschien. Unterstützt wurde diese Routenführung durch eine Sperrung für den Kfz-Verkehr sowie bauliche Umgestaltung des Pekinger Platzes. Um eine Befahrung des nicht mehr verkehrssicheren Rad-weges zu unterbinden, wurde an weiteren Stellen dieser baulich unterbrochen sowie die östliche Zufahrt aus Richtung Metmannplatz gesperrt.
Diese Arbeiten wurden am 10.10.2014 durch eine Vertragsfirma des Straßen- und Grünflächen-amtes Mitte ausgeführt.
An den Eingängen der Kleingartenanlage Plötzensee wurden 3 Schilder aufgestellt, welche auf eine gemeinsame Nutzung des Weges mit Fußgänger_innen bzw. Kleingärtner_innen aufmerksam machen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
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