Drucksache - 1591/IV  

 
 
Betreff: Keine Schulschließungen in Mitte - schon gar nicht durch die Hintertür!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Austauschblatt
3. Beschluss vom 18.12.2014

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen von Änderungen des geltenden bezirklichen Schulentwicklungsplans (SEP)

-grundsätzlich auf die Schließung von Schulstandorten bzw. Teilschließungen durch Verringerung der Zügigkeit zu verzichten, weil diese in keiner Weise die Realitäten der Bedarfs und Schulentwicklung vor Ort, im Bezirk noch über die Bezirksgrenzen hinweg widerspiegeln,

-sicherzustellen, dass bei jeder Änderung des SEP die betroffenen Schulen und bezirklichen Gremien einbezogen und beteiligt werden, bevor das Bezirksamt über Änderungen des SEP beschließt und diese Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht werden sowie 

-bei jeder angestrebten Änderung des SEP eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und die Auswirkungen auf den bezirklichen Haushalt gegenüber der BVV darzustellen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, alternativ zu Schulschließungen gemeinsam mit den Schulen, der Schulaufsicht und den bezirklichen Gremien sowie dem BVV-Schulausschuss Strategien zur Senkung der bestehenden Defizite bei der Finanzierung der Schulprodukte zu entwickeln. Dabei müssen auch die schulischen Erfordernisse berücksichtigt werden. Die zuständigen Stellen im Senat sowie die Nachbarbezirke sind frühzeitig einzubeziehen. Transparenz und Nachhaltigkeit sind in jedem Falle zu gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen zur Mitwirkung und Beteiligung sind einzuhalten.

Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich gegenüber dem Senat und im Rahmen einer Initiative im Rat der Bürgermeister für eine Änderung der geltenden Praxis der Finanzierung der „Schulprodukte“ einzusetzen. Die Bezirke sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus Schulen zu schließen, obwohl deren Kapazitäten mittel- und langfristig im Land Berlin benötigt werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. rz 2015 zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 31.03.2015

 
 

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