Drucksache - 1575/IV
Erledigungsfrist: 18.12.2014
(Text liegt vor)
Abt. Tel.:32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2014 nicht zugelassen.
Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2014 nachgeholt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG § 37 Abs. 4 und 7 LHO
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Sie werden in Höhe von 7.489.603,65 € durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss), Mehr-einnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Zunächst ohne Ausgleich zugelassen wurden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 18.833,87 €. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
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