Drucksache - 1575/IV  

 
 
Betreff: über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2014 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 02.09.2014
Anlage zur VzK
2. Beschluss

Erledigungsfrist: 18.12.2014

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .08.2014

Abt. Tel.:32200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2014 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2014 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

 

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2014 nicht zugelassen.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2014 nachgeholt.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO
 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2014 um 7.508.437,52 €.

Sie werden in Höhe von 7.489.603,65 € durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss), Mehr-einnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Zunächst ohne Ausgleich zugelassen wurden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 18.833,87 €.

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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