Drucksache - 1568/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Str./Am Karlsbad) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-76B.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.09.2014 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB
2. Anlage 1 zu VzB
3. Anlage 2 zu VzB
4. Anlage 3 zu VzB
5. Anlage 4 zu VzB
6. BE StadtE vom 24.09.2014
7. Beschluss

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Str./Am Karlsbad) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-76B.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan 1-76B vom 23.05.2013r die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.      Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-76B vom 23.05.2013 r die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 1-76B werden weder Einnahmen noch Ausgabeverpflichtungen für das Land Berlin vorbereitet. Entschädigungsleistungen im Sinne von §§ 39 bis 44 des Baugesetzbuches (BauGB) sind nicht zu erwarten, weil die Festsetzung der Nutzungsart Mischgebiet nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift.

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

Berlin, den 12.08.2014

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

Anlagen

  •      Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  •      Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-76B (Entwurf)
  •      Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-76B
  •      Bebauungsplan 1-76B vom 23.05.2013

 

 
 

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