(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Str./Am Karlsbad) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-76B.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Bebauungsplan 1-76B vom 23.05.2013 für die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
- Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-76B vom 23.05.2013 für die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.
Begründung zu I, II:
Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 1-76B werden weder Einnahmen noch Ausgabeverpflichtungen für das Land Berlin vorbereitet. Entschädigungsleistungen im Sinne von §§ 39 bis 44 des Baugesetzbuches (BauGB) sind nicht zu erwarten, weil die Festsetzung der Nutzungsart Mischgebiet nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift. |
b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 12.08.2014
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke | | Bezirksstadtrat Spallek |
Anlagen
- Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-76B (Entwurf)
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-76B
- Bebauungsplan 1-76B vom 23.05.2013