Drucksache - 1562/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf 1-84B (südliche Friedrich-Wilhelm-Stadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-84B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.09.2014 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. BE StadtE vom 24.09.2014
8. Beschluss

 

 

Text liegt vor

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf 1-84B (südliche Friedrich-Wilhelm-Stadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-84B.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.Der Bebauungsplan 1-84B vom 11.12.2013r das Gelände zwischen Luisenstraße, Reinhardtstraße, Albrechtstraße und Marienstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-84B vom 11.12.2013r das Gelände zwischen Luisenstraße, Reinhardtstraße, Albrechtstraße und Marienstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

A) Begründung zu I, II:

 

siehe Anlagen

 

 

B) Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

Anlagen

Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-84B im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)

Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung v. 25.4.2014 (bereits in der Begründung eingearbeitet)

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-84B

Bebauungsplan 1-84B vom 11.12.2013

 

 
 

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