Drucksache - 1545/IV  

 
 
Betreff: Finanzierung Milieuschutzuntersuchungen gewährleisten und BVV-Beschluss DS 0990/IV umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2014
2. Beschluss
3. VzK
4. Anlage 1 zu VzK
5. Anlage 2 zu VzK
6. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    .08.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1545/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Finanzierung Milieuschutzuntersuchungen gewährleisten und BVV-Beschluss DS 0990/IV umsetzen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1545/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mittel der sog. "Wohnungsneubau-Prämie" einzusetzen, um die, für die Finanzierung der Untersuchungen zur Feststellung der Gebiete, für die die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind, erforderlichen finanziellen Mittel, die über die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk hierfür zur Verfügung gestellten Mittel erforderlich sind, zu gewährleisten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.08.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bezirk Mitte von Berlin wird zum Schutz der Bewohner vor Verdrängungen, Maßnahmen zur Bestandssicherung von Wohnraum einleiten und damit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin,"Mittes Wohngebiete schützen - Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen", umsetzen.

 

In diesem Rahmen wird die Möglichkeit eine Verordnung zur Erhaltung der sozialen Zusammensetzung eines Gebietes nach § 172 BauGB (Milieuschutz) zu erlassen, geprüft.

Zur Ermittlung von potentiellen Verdachtsgebieten, die eine Unterschutzstellung benötigen, wird zu Beginn des Verfahrens (1. Phase) derzeit ein bezirksweites Grobscreening im Hinblick auf Gebiete, bei denen sich abzeichnende städtebauliche Aufwertungen der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung in Zusammenhang stehen (Vorbereitende Untersuchung) in Auftrag gegeben.

Ziel der Untersuchung ist es Stadtquartiere zu ermitteln in denen Aufwertungsdruck, - potential und Verdränungsgefahr bestehen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere tiefergehende Untersuchungen (2. Phase) und sollen den eventuellen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung rechtskräftig begründen.

Erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung sollen Anfang des Jahres 2015 vorliegen.

 

r die Umsetzung des ersten Verfahrensschrittes (Grobscreening) hat das Bezirksamt Mitte Kosten in Höhe von 50.000? kalkuliert, anhand von Vergleich- bzw. Erfahrungswerten von erstellten Gutachten in anderen Bezirken.

Da der Bezirk die städtebauliche Untersuchung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln abdecken kann (Schreiben vom 30.04.2014) ist vorgesehen 30.000 ? aus der Wohnungsneubau-Prämie (Kapitel 4200,Titel 54010/200) zu verwenden. Die restlichen 20.000 ? wurden dem Bezirk Mitte von Herrn Lütke-Daldrup im Schreiben vom 12.05.2014 (siehe Anhang) in Aussicht gestellt.

 

 

 

Derzeit wird die Zusage der finanziellen Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch ein Schreiben vom 16.07.2014 seitens des Bezirksamtes an Herrn Lütke-Daldrup abgesichert.

Damit werden für das Grobscreening in diesem Jahr 2014 sowohl finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch die Gelder der Wohnungsneubau-Prämie in Anspruch genommen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              

- Sonderzuweisung Wohnungsneubau-Prämie:              30.000 ? Kapitel, 4200 Titel 54010,

                                                                                                  Unterkonto 200

                            - Auftragsweise Bewirtschaftung SenStadtUm:               20.000 ?, Kapitel 1240, Titel 89379

 

              b.               Personalwirtschaftliche Ausgaben:               keine

 

 

Berlin, den 12.08.2014

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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