Drucksache - 1527/IV  

 
 
Betreff: Funktionsfähigkeit des Jugendclubs Badstraße sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag JHA vom 05.06.2014
2. Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 19.06.2014
3. Beschluss
4. VzK vom 11.11.2014
5. VzK vom 20.11.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:              

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1527/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Funktionsfähigkeit des Jugendclubs Badstraße sichern

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1527/IV):

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, den Jugendclub Badstrasse so bald wie möglich vom Hinterhaus in das Vorderhaus zu verlegen.

Die notwendigen Finanzmittel sollen durch Umschichtungen innerhalb des Jugendhaushaltes aufgebracht werden."

 

Das Bezirksamt hat am 07.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Jugendclub Badstraße wird voraussichtlich im November 2014 in das Erdgeschoss des Vorderhauses Badstr. 10 ziehen. Der genaue Termin ist von den zurzeit laufenden Renovierungsarbeiten abhängig. Der Verein Unterwelten e.V. hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, einen großen Teil der Renovierung durchzuführen. Die weiteren Maßnahmen, z.B. Fensterreparatur und die Prüfung elektrischer Leitungen, werden vom Schulamt als Fachvermögensträger beauftragt und finanziert.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

                            keine

 

Berlin, den 07.10.2014

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 
 

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