Drucksache - 1520/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Öffentliche Würdigung behinderter SportlerInnen im Bezirk Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drs.-Nr.: 1520/IV)
Das Bezirksamt hat am 14.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Sportlerehrung werden seit jeher Sportler_innen, aber auch ehrenamtlich tätige Übungsleiter_innen, Helfer_innen und Funktionäre mit Behinderungen geehrt. Dazu werden in Vorbereitung der Sportlerehrung alle Vereine aufgefordert, sowohl erfolgreiche Sportler_innen und engagierte Ehrenamtliche zu benennen und zur Auszeichnung und Würdigung vorzuschlagen. Hier wurden und werden keinerlei Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen gemacht. Diese Verfahrensweise der gemeinsamen Ehrung hat sich bewährt und soll auch in Zukunft beibehalten werden.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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