Drucksache - 1517/IV  

 
 
Betreff: Friedhof für Haustiere in Berlin-Mitte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Schilf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
17.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE Soziale Stadt vom 17.09.2014
4. Vertagt
5. Beschluss
6. VzK vom 09.02.2015
7. VzK vom 19.02.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:      .01.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1517/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Friedhof für Haustiere in Berlin-Mitte ?

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1517/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich

ist, einen Ort zur Bestattung von Haustieren im Bezirk Mitte zu schaffen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 20.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Gesetzliche Grundlagen sind das Tierkörperbeseitigungsgesetz nach der VO EG 1069/2009 und das tierische Nebenproduktbeseitigungsgesetz. Tote Tiere sind tierische Nebenprodukte, die als Abfall durch Verbrennung oder Drucksterilisation zu beseitigen sind.

r die Errichtung eines Friedhofes für Haustiere ist eine Ausnahmegenehmigung von den genannten Vorschriften erforderlich. Über entsprechende Anträge von möglichen Betreibern entscheidet das Ordnungsamt in Verbindung mit dem Straßen- und Grünflächenamt.

Darüber hinaus ist die Ausweisung einer Fläche für Tierfriedhöfe in einem Bebauungsplan notwendig. Im Bezirk Mitte sind Flächen für Tierfriedhöfe nicht ausgewiesen und es ist auch derzeit nicht geplant, Flächen auszuweisen. 

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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