Drucksache - 1505/IV  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung (SEP) formal sowie inhaltlich weiterentwickeln und Inklusion voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urbatsch Briest Neubert 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
11.09.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE Schule vom 11.12.2014
4. Beschluss vom 18.12.2014

 

1. Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirkliche Schulentwicklungsplanung zu einem dynamischen Instrument weiterzuentwickeln, das kontinuierlich fortgeschrieben und somit den sich stetig wandelnden Bedingungen in unserem Bezirk angepasst werden kann.

Hierbei sind inhaltlich insbesondere folgende Aspekte zukünftig zu berücksichtigen:

2. Inklusion:

Aufbau eines bezirklichen inklusiven Schulnetzes, das in allen 3 Regionen Mitte, Wedding und Tiergarten eine angemessene Versorgung mit inklusiv arbeitenden Schulen im Grund- und weiterführenden Schulbereich (ISS und Gymnasium) bereitstellt.

3. Stärkere Analyse und konkrete Aussagen zu den folgenden Punkten aus der AV SEP vom 25. Juni 2012: „6 - Schulentwicklungspläne der Bezirke“

(2) Der bezirkliche Schulentwicklungsplan umfasst Aussagen zu folgenden Sachverhalten:

d)Ausweisung von Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf, beispielsweise Neubau-, Sanierungs- oder Quartiersmanagementgebiete

e)  Umfang und Entwicklung der Ganztagsangebote

f)  Analysen zu bezirksspezifischen Themen

g)  schrittweise Umsetzung des 1nkIusionsgebots

h)  Kooperationen der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen

i)   Öffnung sowohl der Schulgebäude als auch der schulischen Sport- und Freiflächen unter Beachtung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vom 02.02.2010, um kulturelle Bildung zu unterstützen und im Wohnumfeld zur Weiterentwicklung sowie zur Effizienz- und Qualitätsverbesserung außerunterrichtlicher Freizeitangebote beizutragen

Entsprechend Punkt f sollten u.a. eine ausgewogenere Versorgung von Sprachlernklassen/ Willkommensklassen und Maßnahme-Planungen zum Umgang mit unterausgelasteten Schulstandorten einfließen.

 

 
 

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