Drucksache - 1478/IV  

 
 
Betreff: Sanierungsziele Köpenicker Straße 40-41 (ehem. Eisfabrik) sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Briest
2. Bertermann
3. Urbatsch
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 21.05.2014
2. Beschluss
3. VzK
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .09.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1478/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sanierungsziele Köpenicker Straße 40-41 (ehem. Eisfabrik) sichern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1478/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich zur Sicherung der Sanierungsziele für den "Holzuferblock" im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks Köpenicker Straße 40-41 (TLG Immobilien GmbH) dafür einzusetzen, dass der Verkauf des Grundstückes an einen Investor erfolgt, der die Umsetzung folgende Planungsziele gewährleistet:

?              Gewährleistung einer öffentlich gewidmeten Durchwegung (als öffentliche Grünfläche oder Verkehrsfläche) von der Köpenicker Straße bis zur Spree/zum Spreeuferweg sowie einer öffentlich gewidmeten Durchwegung zum benachbarten Grundstück Köpenicker Straße 39 zur Anbindung an den Bona-Peiser-Weg

?              Nutzungsmischung auf dem Grundstück

.       Wohnen 20 - 30% bei Erhalt der bisherigen Wohnnutzung und ggf. zu erfolgender Bestandsergänzung

.        Kultur 30 - 50%

.        Gewerbe (u.a. im Gewerbebestandsgebäude) 25-35%

.        soziale Infrastruktur bis 10%

 

 

Das Bezirksamt hat am               09.09.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Aktuelle Grundstückseigentümerin ist die TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH, die das Grundstück im Frühjahr dieses Jahres zum Verkauf ausgeschrieben hat.

Die TLG hat sich im Vorfeld über die Sanierungsziele für das Grundstück informiert und diese Informationen teilweise in das Verkaufsexposé einfließen lassen.

Einige Kaufinteressenten haben sich zusätzlich in der Sanierungsverwaltungsstelle beraten lassen.

Die Sanierungsziele für den Block zwischen Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße Spree und Bona-Peiser-Weg wurden im 1. Halbjahr dieses Jahres in einem Blockkonzeptentwurf festgehalten, der in Kürze dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.

Im Moment werden die Abwägungsergebnisse zur Stellungnahme der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt in das Blockkonzept eingearbeitet.

 

Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, auf die Auswahl des Käufers Einfluss zu nehmen.

Nach Beurkundung des Kaufvertrages unterliegt dieser der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Geprüft wird insbesondere die Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Ob der Erwerber die Sanierungsziele erfüllen wird, ist zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht absehbar.

Bevor der Erwerber ein Vorhaben auf dem Grundstück realisieren kann, benötigt er eine sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung kann die Behörde prüfen, ob die beantragten Maßnahmen mit den Sanierungszielen im Einklang stehen und über einen städtebaulichen Vertrag, Nebenbestimmungen in einem Genehmigungsbescheid oder eine Versagung des Antrages im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Einfluss nehmen.

 

Zu den konkret genannten Zielen:

.              Die gewünschte öffentliche Durchwegung von der Köpenicker Straße über das Grundstück der TLG zum Spreeufer ist als dauerhaft zu sichernde öffentliche Wegebeziehung in das Blockkonzept aufgenommen worden, ebenso die parallel zur Spree verlaufende Wegebeziehung vom TLG-Grundstück über das Grundstück Köpenicker Straße 36-38 zum Bona-Peiser-Weg. Die Köpenicker Straße 39 ist nicht Gegenstand einer Wegeplanung und wurde vermutlich irrtümlich benannt.

.              Die Forderung nach konkret benannten Nutzungsanteilen und -arten kann auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts nicht komplett umgesetzt werden. Das Ziel einer breiten, mischgebietstypischen Nutzungsmischung für die ehemaligen Eiswerke wird unterstützt, eine genaue Quotierung ist jedoch nicht zielführend.

Das "richtige" Maß der einzelnen Nutzungen hängt vor allem von einem stimmigen Gesamtkonzept ab. Eine prozentgenaue Vorgabe des Anteils der kulturellen Nutzung könnte unter Umständen willkommene Mieter / Betreiber ausschließen, weil der Flächenbedarf nicht genau passt.

Auch bezüglich des geforderten Nutzungsanteils für soziale Infrastruktur muss geprüft werden, welcher Bedarf gerade an diesem Standort besteht, für welche Nutzung der Standort geeignet ist und ob es einen Träger für so eine Einrichtung gibt, der diesen Standort langfristig betreiben kann und will.

 

Die Eigentümer können nicht für Dinge in die Pflicht genommen werden, die sie nicht beeinflussen können.

 

Fazit:

Die von den Antragstellern unterstützten Entwicklungsziele für das Grundstück Köpenicker Str. 36-38 werden weitestgehend unterstützt und mit dem anstehenden BA-Beschluss des Blockkonzeptes gesichert, auch wenn seitens der Verwaltung keine Einflussnahme auf die Auswahl des künftigen Grundstückseigentümers besteht.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 

              § 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin,              09.09.2014

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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