Drucksache - 1477/IV  

 
 
Betreff: Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots in Mitte zentralisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:1. Briest
2. Urbatsch
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.06.2014 
31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses gegenstandslos   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 21.05.2014
2. Überweisung in Hauptausschuss
3. Vertagt
4. BE HA

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die BVV Mitte unterstützt die Überlegungen der für den Bereich Bürgerdienste und damit die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots zuständigen Stadträte Berlins, diese Aufgabe in Mitte zu zentralisieren. Die BVV Mitte ersucht das Bezirksamt, allen Bezirken ein Angebot zur Übernahme dieser Aufgabe zu machen, sofern diese alle dafür vom Land Berlin zur Verfügung gestellten Ressourcen an den Bezirk Mitte übertragen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten.

[12 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Piraten), 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen (Die Linke)]

 

 

Begründung:

 

Wie bereits mehrfach in der BVV dargestellt, erhalten die für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots zuständigen Bezirksämter eine vollkommen unzureichende zusätzliche Personalausstattung. So erhält Mitte nur zwei befristete Beschäftigte sowie die Möglichkeit zwei Personalüberhangkräfte zu beschäftigen.

 

Das reicht in keiner Weise, um die zu erwartende Antragsflut und die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zweckentfremdungsverbot zu bewältigen. Alle Bezirke scheinen sich einig, dass es angesichts der personellen Unterausstattung notwendig ist, Synergien zu schaffen und zu nutzen, indem man die Aufgabe in einem Bezirk konzentriert. Dies ist insbesondere notwendig, weil sich die Mehrheit der Auseinandersetzung zwischen "ZweckentfremderInnen" und Behörde auf der rechtlichen Ebene bewegen wird. Mit Personalkörpern von zwei bis vier Personen wird kein Bezirk diese adäquat gegenüber den zahlreichen spezialisierten Anwaltskanzleien führen können.

 

Eine Zentralisierung in Mitte sichert, dass alle Verwaltungsverfahren zum Thema Zweckentfremdung einheitlich behandelt werden und dafür kein Abstimmungsaufwand mit anderen Bezirken notwendig ist.

 

Des Weiteren hätte der Bezirk die Möglichkeit, vorhandene Personalüberhangkräfte oder ehemalige Auszubildende, deren Anschlussverträge nicht gesichert sind, einzusetzen und ihnen eine dauerhafte berufliche Perspektive zu geben. Angesichts des Überschusses an Räumen dürfte auch die Unterbringung des zusätzlichen Personals möglich sein und ggf. die vom Bezirk zu tragenden Raumkosten senken.

 

 
 

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