Drucksache - 1446/IV  

 
 
Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.05.2014 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 20.05.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Beschlussempfehlung für BVV vom 28.05.2014 StadtE
8. Beschluss

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin 1446/IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 1-89VE vom 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013 für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes 1-89VE vom 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013 für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

A) Begründung zu I, II:

 

siehe Anlagen

 

 
B) Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung v. 1.10.2013 (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Anhörungsergebnis der erneuten eingeschränkten Behördenbeteiligung und eingeschränkten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB v. 3.2.2014 (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-89VE 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013
  • Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-89VE (als Fraktionsexemplar)

 

 

 

 

 
 

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