Drucksache - 1441/IV  

 
 
Betreff: Sanierungs- und Erweiterungsbauten Hansa-Ufer 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Schug
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 20.05.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 04.03.2015
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     18.02.2015

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1441/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Sanierungs- und Erweiterungsbauten Hansa-Ufer 5"

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1441/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Eigentümer des Hauses Hansa-Ufer 5 dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsbauten, die Baumaßnahmen so ausgeführt werden, dass die Nutzungseinschränkungen vom Zeitaspekt und der Gesamtheit der Maßnahmen währende eines Bauabschnitts im angemessenen und verträglichen Rahmen bleiben. Es ist darauf hinzuwirken, dass daneben genug Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt werden, wobei ein Wechsel von sanierungsbetroffener Wohnung in eine Ersatzwohnung und zurück durch Umzugshelferinnen und Umzugshelfer sichergestellt wird.

Die Wohnungen der Mieterinnen und Mieter, die in keine Ersatzwohnung ziehen, sind vorrangig fertigzustellen.

Darüber hinaus hat sich das Bezirksamt dafür einzusetzen, dass die Kosten der Unterkunft auch nach Sanierung im angemessenen Rahmen bleiben, um den jetzigen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Hansa-Ufer 5 den Verbleib in ihren Wohnungen ermöglicht wird."

 

Das Bezirksamt hat am .......24.02.2015. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich aktiv und intensiv in die Diskussion der Seniorinnen und Senioren zu den Bedingungen der durch die Akelius GmbH beabsichtigten Baumaßnahmen am Hansa-Ufer 5  eingeschaltet.

Mit Schreiben vom 31.07.2014 sind die zuständigen Bezirksstadträte an die Geschäftsführung der Akelius GmbH herangetreten und haben dafür geworben, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie bei den beabsichtigten Investitionsvorhaben und deren Umsetzung die Interessen und Sorgen der zum Teil hochbetagten Mieterinnen und Mieter Berücksichtigung finden können.

Am 22.08.2014 fand daraufhin ein Treffen mit Akelius statt.

Im Ergebnis dieses Treffens formulierte Akelius mit Schreiben vom 25.08.2014 nachfolgende Punkte:

 

  • Soziale Härtefälle erhalten keine Mieterhöhungen
  • Andere Mieter erhalten eine Mieterhöhung monatlich zwischen 20? und 100? maximal
  • Kein Mieter muss dauerhaft ausziehen
  • Kein Mieter wird von uns "rausgeklagt"
  • Es wird weiterhin einen barrierefreien Gemeinschaftsraum geben
  • Es wird weiterhin eine Waschküche geben
  • Konstruktiven Vorschlägen zu Baumaßnahmen stehen wir offen gegenüber
  • Ein offener, konstruktiver Dialog mit den Mietern ist uns wichtig
  • Während der Maßnahme werden wir eine Mietersprechstunde vor Ort haben
  • Wir sind offen, diese Punkte schriftlich mit den Mietern zu fixieren

 

 

Mit Presseerklärung vom 29.08.2014 erklärt das Bezirksamt:

"Der Eigentümer des Gebäudes am Hansa-Ufer 5 kommt den Mieterinnen und Mietern mit weitreichenden Angeboten entgegen.

So sollen zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter keine oder nur eine sehr geringe (bis zu 20 Euro pro Monat) Mieterhöhung aufgrund der Modernisierungsarbeiten erhalten. Auch für das letzte Drittel soll die modernisierungsbedingte Mieterhöhung deutlich unter der gesetzlichen Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten bleiben. Mietersprechstunden, die Sicherung eines kostenlosen Aufenthaltsraumes und einer Waschküche sowie die Berücksichtigung weiterer Anliegen der Mieterinnen und Mietern in die Planungen und Bauabläufe sind zugesagt. 

Das Bezirksamt hätte sich gewünscht, dass diese Haltung von Anfang an Handlungsmaxime des Investors gewesen wäre. Das hätte viele Sorgen und Befürchtungen insbesondere der älteren Mieterinnen und Mieter vor Ort vermieden.

Das Bezirksamt verkennt aber nicht, dass es gemeinsam mit dem Land Berlin ebenfalls eine Verantwortung für die Verunsicherung der Bewohnerinnen und Bewohner hat. So wurde das Gebäude im Jahr 2007 im Einvernehmen mit der Landesregierung durch den Liegenschaftsfonds meistbietend verkauft. Handlungsleitend war dabei, die Verbindlichkeiten von rund 3 Mio. Euro abzulösen, die aufgrund der Wohnungsbauförderung auf diesem Gebäude lasteten. Es wurde versäumt, den Verkauf mit verbindlichen Regelungen zum Schutz der bereits damals überwiegend hochaltrigen Mieterinnen und Mietern zu verbinden.

Umso erfreulicher ist es, dass die jetzigen Angebote der Akelius GmbH insbesondere hinsichtlich der Umlage der Modernisierungskosten deutlich über das hinausgehen, was im Jahr 2007 realistischer Weise vom Bezirksamt als Schutzklauseln hätte vereinbart werden können." 

 

Auf Mieterversammlungen am 02.09. und auf Vermittlung des Bezirksamtes erneut am 08.09.2014 stellte Akelius  sein Angebot vor.

 

Danach erhielten die Mieterinnen und Mieter eine Modernisierungsvereinbarung inklusive einem verbindlichen Angebot zur Mieterhöhung, welche dem Bezirksamt auch zur Kenntnis gegeben wurde. Sofern weniger als die Hälfte der Mieterschaft der Modernisierung zustimmt, so werde die Maßnahme auf 3 -5 Jahre verschoben, so Akelius.

 

Dieses ist so eingetreten. Die Mieterinnen und Mieter haben demokratisch entschieden.

Der Verbleib der Bewohner und Bewohnerinnen des Hansa-Ufers 5 in ihrem gewohnten Umfeld und der Schutz vor Verdrängung aus wirtschaftlichen Gründen ist nach Ansicht des Bezirksamts zumindest mittelfristig gesichert.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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