Drucksache - 1409/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Mindestlohn für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen in Berlin"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1409/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass alle im Land Berlin sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen unter die Bestimmungen des Tarifbindungs- und Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Berliner Tarifbindungs- und Mindestlohngesetz) fallen, so beispielsweise auch die über eine Förderung über das SGB II, SGB III oder SGB XII sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen."
Das Bezirksamt hat am .14.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Nach den Forderungen des am 28.12.2013 durch das Abgeordnetenhaus Berlin beschlossenen Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) erhalten mit Wirkung ab 01.01.2014 nunmehr alle Angestellten der Berliner Verwaltung, der Beteiligungen des Landes, der Hochschulen sowie von Gerichten, Rechnungshof und Abgeordnetenhaus mindestens 8,50 Euro pro Stunde, wobei die Höhe des Mindestlohnes alle zwei Jahre überprüft wird. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat mit Schreiben vom 20.12.2013 die Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter aufgefordert, in den verschiedenen Förderinstrumenten die Arbeitsverträge unter Anerkennung der Regelungen des Landesmindestlohngesetzes entsprechend anzupassen (s. Anlage). Im Rechtskreis SGB XII existieren aufgrund des Personenkreises - aus gesundheitlichen oder Altersgründen erwerbsunfähige Personen - keine Instrumente, die die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen zum Ziel haben.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstad |
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