Drucksache - 1409/IV  

 
 
Betreff: Mindestens Mindestlohn für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.05.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 11.11.2014
4. Anlage zu 1409/IV
5. VzK vom 20.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                  07.10.2014

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1409/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  "Mindestlohn für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen in Berlin"

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1409/IV):

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass alle im Land Berlin sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen unter die Bestimmungen des Tarifbindungs- und Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Berliner Tarifbindungs- und Mindestlohngesetz) fallen, so beispielsweise auch die über eine Förderung über das SGB II, SGB III oder SGB XII sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen."

 

Das Bezirksamt hat am .14.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach den Forderungen des am 28.12.2013 durch das Abgeordnetenhaus Berlin beschlossenen Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) erhalten mit Wirkung ab 01.01.2014 nunmehr alle Angestellten der Berliner Verwaltung, der Beteiligungen des Landes, der Hochschulen sowie von Gerichten, Rechnungshof und Abgeordnetenhaus mindestens 8,50 Euro pro Stunde, wobei die Höhe des Mindestlohnes alle zwei Jahre überprüft wird.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat mit Schreiben vom 20.12.2013 die Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter aufgefordert, in den verschiedenen Förderinstrumenten die Arbeitsverträge unter Anerkennung der Regelungen des Landesmindestlohngesetzes entsprechend anzupassen (s. Anlage).

Im Rechtskreis SGB XII existieren aufgrund des Personenkreises - aus gesundheitlichen oder Altersgründen erwerbsunfähige Personen - keine Instrumente, die die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen zum Ziel haben.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstad

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen