Drucksache - 1408/IV  

 
 
Betreff: Jugendberufsagentur in Mitte: Nicht ohne Mitspracherecht des Bezirks und zusätzliche Ressourcen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKESchule
Verfasser:Schrader und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
12.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.09.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
29.01.2015 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.03.2015 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.05.2014
2. Überweisung
3. BE Schule vom 11.12.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen des Vorhabens des Senats zur Einrichtung einer Struktur "Jugendberufsagentur" dafür einzusetzen, dass

-          die Bezirke ermächtigt werden, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche bezirklich bewährten Maßnahmen, Projekte und Strukturen, wie z.B. Mittes Jugendberatungshäuser, sie am Übergang Schule-Ausbildung/Beruf fortführen möchten.

-          die Bezirke die für die Realisierung des Projektes erforderlichen zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten. Dies insbesondere für die Erbringung von Leistungen der Jugendhilfe, hier speziell für Maßnahmen für Jugendliche mit besonderen Benachteiligungen.

-          bei der Konzeptentwicklung rechtskreisübergreifende (SGB II, SGB III und SGB VIII) Finanzierungsformen ermöglicht und in der landesweiten Kooperationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben werden. Zu diesem Zweck sollen die Erfahrungen des Bezirks mit dem Projekt "Mitte in Ausbildung" (MiA) eingebracht und damit auch die Grundlagen für dessen Qualifizierung und Verstetigung geschaffen werden. 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. März 2015 erstmals zu berichten.

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes [11 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Piraten), 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen (SPD, Bü90/Die Grünen)].

 

Begründung:

Der Senat hat sich in der Berliner Erklärung entschieden, in Berlin eine Struktur für eine Jugendberufsagentur an 12 Standorten zu schaffen. Am 15. Mai 2014 wird der Rat der Bürgermeister in das Vorhaben einbezogen werden. Geplant ist, die Arbeit am inhaltlichen Konzept einer Jugendberufsagentur fortzusetzen und bis Herbst den Entwurf einer landesweiten Kooperationsvereinbarung vorzubereiten. Das Ziel, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch intensive Kooperation aller Beteiligten beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung zu geben und dafür zu sorgen, dass keiner von ihnen ohne ein individuell auf seine Persönlichkeit ausgerichtetes Angebot bleibt, ist zu unterstützen. Chancengleichheit beim Zugang und beim Erwerb von Bildung muss auch die berufliche Bildung einschließen. Bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes für die neue Struktur und bei der Festschreibung der Mindeststandards in der angestrebten landesweiten Kooperationsvereinbarung muss gesichert werden, dass die Bezirke ihre Erfahrungen einbringen und bereits vorhandene und bewährte Angebote/Strukturen erhalten und fortführen können. Der im Januar 2014 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe für die Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung der neuen Struktur "Jugendberufsagentur" geht von finanziellen Mehrbedarfen aus. Ein Finanzierungskonzept wurde jedoch bisher nicht vorgelegt. Die Bezirke benötigen zusätzliche Mittel, um sie in die Lage zu versetzen, ihren Beitrag zur Realisierung der Vereinbarung zu leisten. Dies betrifft insbesondere bedarfsgerechte Angebote der Jugendhilfe. Auch und besonders in unserem sozial stark belasteten Bezirk ist davon auszugehen, dass eine große Zahl von Jugendlichen mit besonderen Benachteiligungen durch Leistungen der Jugendhilfe/Jugendberufshilfe gefördert werden müssen. In diesem Kontext ist u.a. zu prüfen, wie rechtskreisübergreifende Kooperationen in der Finanzierung ermöglicht werden können. Das Gelingen einer neuen Struktur "Jugendberufsagentur" hängt von vielen Voraussetzungen ab. Die bereits vorliegenden Erfahrungen und der gute Wille der Beteiligten reichen aber nicht aus. Eine solide Finanzierung ist unbedingt erforderlich.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen des Vorhabens des Senats zur Einrichtung einer Struktur "Jugendberufsagentur" dafür einzusetzen, dass

-          die Bezirke ermächtigt werden, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche bezirklich bewährten Maßnahmen, Projekte und Strukturen, wie z.B. Mittes Jugendberatungshäuser, sie am Übergang Schule-Ausbildung/Beruf fortführen möchten.

-          die Bezirke die für die Realisierung des Projektes erforderlichen zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten. Dies insbesondere für die Erbringung von Leistungen der Jugendhilfe, hier speziell für Maßnahmen für Jugendliche mit besonderen Benachteiligungen.

-          bei der Konzeptentwicklung rechtskreisübergreifende (SGB II, SGB III und SGB VIII) Finanzierungsformen ermöglicht und in der landesweiten Kooperationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben werden. Zu diesem Zweck sollen die Erfahrungen des Bezirks mit dem Projekt "Mitte in Ausbildung" (MiA) eingebracht und damit auch die Grundlagen für dessen Qualifizierung und Verstetigung geschaffen werden. 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 30. Juni 2014 erstmals zu berichten.

 

Begründung:

Der Senat hat sich in der Berliner Erklärung entschieden, in Berlin eine Struktur für eine Jugendberufsagentur an 12 Standorten zu schaffen. Am 15. Mai 2014 wird der Rat der Bürgermeister in das Vorhaben einbezogen werden. Geplant ist, die Arbeit am inhaltlichen Konzept einer Jugendberufsagentur fortzusetzen und bis Herbst den Entwurf einer landesweiten Kooperationsvereinbarung vorzubereiten. Das Ziel, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch intensive Kooperation aller Beteiligten beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung zu geben und dafür zu sorgen, dass keiner von ihnen ohne ein individuell auf seine Persönlichkeit ausgerichtetes Angebot bleibt, ist zu unterstützen. Chancengleichheit beim Zugang und beim Erwerb von Bildung muss auch die berufliche Bildung einschließen. Bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes für die neue Struktur und bei der Festschreibung der Mindeststandards in der angestrebten landesweiten Kooperationsvereinbarung muss gesichert werden, dass die Bezirke ihre Erfahrungen einbringen und bereits vorhandene und bewährte Angebote/Strukturen erhalten und fortführen können. Der im Januar 2014 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe für die Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung der neuen Struktur "Jugendberufsagentur" geht von finanziellen Mehrbedarfen aus. Ein Finanzierungskonzept wurde jedoch bisher nicht vorgelegt. Die Bezirke benötigen zusätzliche Mittel, um sie in die Lage zu versetzen, ihren Beitrag zur Realisierung der Vereinbarung zu leisten. Dies betrifft insbesondere bedarfsgerechte Angebote der Jugendhilfe. Auch und besonders in unserem sozial stark belasteten Bezirk ist davon auszugehen, dass eine große Zahl von Jugendlichen mit besonderen Benachteiligungen durch Leistungen der Jugendhilfe/Jugendberufshilfe gefördert werden müssen. In diesem Kontext ist u.a. zu prüfen, wie rechtskreisübergreifende Kooperationen in der Finanzierung ermöglicht werden können. Das Gelingen einer neuen Struktur "Jugendberufsagentur" hängt von vielen Voraussetzungen ab. Die bereits vorliegenden Erfahrungen und der gute Wille der Beteiligten reichen aber nicht aus. Eine solide Finanzierung ist unbedingt erforderlich.

 
 

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