Drucksache - 1385/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.05.2014
2. Beschluss

Wir bitten um Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:       .04.2014

Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility ManagementTel.: 23700

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache

M i t t e   von Berlin Nr. 1385/ IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über dieBerufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß

§ 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Peter Dietze und seinen Stellvertreter Herrn Claus Bosse wird als neues beratendes Mitglied und als seinen Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten Mitte benannt:

 

Frau Kerstin Surmund

 

und als Stellvertreter

 

Herr Albrecht Schönborn

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an.

 

Das beratende Mitlied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am         .04.2014 beschlossen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den 15.04.2014

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Smentek

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule,

Sport und Facility Management

 

 
 

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