Drucksache - 1366/IV  

 
 
Betreff: Fairness für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Morgenstern Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch Fraktion der CDU Reschke Fraktion der Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der CDU
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.03.2014
2. Austauschblatt vom 20.03.2014
3. Beschluss vom 20.03.2014
4. VzK
5. Anlage VzK
6. Zwischenbericht
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .07.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                            44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksachen Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1358/IV, 1366/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

a) "Unternehmensfreundliche Novellierung der Richtlinien für zu beantragende Überbrückungshilfen und leichtere Erreichbarkeit von entsprechenden Antragsformularen" sowie

 

b) "Fairness für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Mitte"

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgende Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1358/IV):

 

a)

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft für eine Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende einzusetzen.

Es sollte geprüft werden, inwieweit die Antragstellung deutlich vereinfacht werden kann, wie die Gestaltung der Richtlinien betriebsfreundlicher gestaltet wird, und ob beizubringende Unterlagen auf den letzten Jahresabschluss reduziert werden können.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes Informationen über die Beantragung von Überbrückungshilfen sowie das entsprechende Antragsformular inklusive des dazugehörigen Merkblatts zur freien Verfügbarkeit gut  erreichbar einzustellen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat weiter in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1366/IV):

 

b)

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Entscheidung über Anträge auf Überbrückungshilfe  (gem. § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende), die tatsächlichen Planungsumsetzungen und Bauabläufe vor Ort nicht zu Lasten der antragstellenden Gewerbetreibenden ausgeblendet werden.

Auch bei bereits erteilten Ablehnungsbescheiden soll auf Wunsch der Betroffenen der Ablehnungsgrund dahingehend überprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.07.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zu beiden Beschlüssen nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Wichtige Kriterien für die Gewährung von Überbrückungshilfen sind:

 

-               Die Antragstellenden müssen den Gewerbebetrieb vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen an dem betroffenen Standort ausgeübt haben.       

 

-               Die Straßenbaumaßnahmen müssen entweder vom Land Berlin direkt durchgeführt oder wegen Beteiligung der Leitungsbetriebe oder anderer Dienststellen von Berlin koordiniert werden (Maßnahmen des Landes Berlin und der Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen massiven Eingriff ins Straßenland erfordern, sind den Straßenbaumaßnahmen gleichzusetzen).

 

-               Die Straßenbauarbeiten müssen länger als drei Monate dauern.

 

-               Die Antragstellenden müssen den Nachweis der Existenzgefährdung durch die Straßenbau-maßnahmen erbringen.   

 

Für die Beantwortung der o.g. Beschlüsse hat sich das Bezirksamt mit einem entsprechenden  Schreiben an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Regionale Wirtschaftspolitik - Wirtschaftsförderung - gewandt und um Information und Stellungnahme gebeten.

 

Das Antwortschreiben des Herrn Staatssekretärs Henner Bunde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, ist als Anlage beigefügt.

 

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung bietet Information und Beratung zur Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende an.

 

Informationen zur Gewährung von Überbrückungshilfen (Antragsformular sowie Merkblatt) sind auf der Internetseite der bezirklichen Wirtschaftsförderung unter

http://www.berlin.de/ba-mitte/wirtschaftsfoerderung/servicecenter/beratung.html.

zu finden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i. V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            keine

 

  1. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

                            keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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