Drucksache - 1346/IV  

 
 
Betreff: Langfristige Unterkunft für AsylbewerberInnen in Mitte schaffen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann Fraktion Die Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.03.2014
2. zurückgezogen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Vorlage eines diesbezüglichen Bauantrages / Nutzungsänderungsantrages der Rechtsauffassung anzuschließen, dass eine Umnutzung der Chausseestraße 54 als Asylbewerberunterkunft mit geltendem Planungsrecht vereinbar und im Sinne des § 4, Ziffer 2, Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), als "Anlage für soziale Zwecke" im allgemeinen Wohngebiet allgemein zussig ist, um eine angemessene Unterbringung von AsylbewerberInnen und einen Beitrag zu mehr Planungssicherheit für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bezüglich der Unterbringung von AsylbewerberInnen in Berlin zu leisten.

 

Die Nutzung der Chausseestraße 54 als Asylbewerberunterkunft soll durch das LAGeSo durch kontinuierliche Informationen, insbesondere eine AnwohnerInnenversammlung analog der erfolgreichen Informationspolitik zur Asylbewerberunterkunft in der Stallschreiberstraße begleitet werden.

 

Begründung:

 

Die BVV Mitte hat den Antragstext bereits in seine Sitzung am 22.08.2913 beschlossen.

Mit Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drs. 0816/IV hat das Bezirksamt im Rahmen seines Schlussberichtes der BVV am 20.02.2014 angezeigt, dass es nicht die Absicht hat, sich zum Beschluss der BVV in irgendeiner Weise zu verhalten. Statt im Rahmen des Abschlussberichtes auf den Inhalt des Beschlusses einzugehen, ergeht es sich allein in der Darstellung der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung und brandschutzrechtlicher Problematiken. Auch der Zwischenbericht (BVV 19.12.2013) lässt in keiner Weise erkennen, ob und wie das Bezirksamt gedenkt, der Beschlusslage der BVV nachzukommen.

Da dies dem Anliegen der BVV in keiner Weise gerecht wird, ist eine erneute Beschlussfassung der BVV erforderlich, die das Bezirksamt veranlassen soll, der BVV darzustellen, ob und inwieweit es der Beschlussfassung der BVV nachzukommen gedenkt.

 

 
 

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