Drucksache - 1262/IV  

 
 
Betreff: Unternehmerische Planungssicherheit für das Bürger/innen-Projekt Café Leo auf dem Leopoldplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.02.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SPD vom 23.01.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. BE Soziale Stadt vom 19.02.2014
5. Beschluss
6. VzK vom 08.05.2014
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .04.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1262/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Unternehmerische Planungssicherheit für das Bürger/innen-Projekt Café auf dem Leopoldplatz

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1262/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondernutzungsgenehmigung für das Café Leo nicht auf 1 Jahr zu begrenzen, sondern zumindest bis Mitte 2015 mit der Option der Verlängerung bis zur Realisierung der geplanten dauerhaften Gastronomie auf dem Leopoldplatz und dem Betreiber so die Planungssicherheit zu geben, die für sinnvolles unternehmerisches Handeln unerlässlich sind.

Den Beschlüssen des Runden Tisches Leopoldplatz vom 21. Jan. sowie der Stadtteilvertretung vom 14. Jan. (s. anbei), die sich ebenfalls begründet für die Vertragsverlängerung in der o.a. Form aussprechen, sind sachgerecht und sollten Berücksichtigung im Verwaltungshandeln finden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.05.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Betreiben des Café Leo und die damit verbundene Ausnahmenutzung ist nur möglich, weil das Café Leo eine soziale Anlaufstelle und damit Teil der jahrelangen Verbesserungen des Leopoldplatzes durch verschiedene Projekte und Aktionen im Rahmen des Programms "Aktive Zentren" ist.

 

Ein gastronomischer Betrieb, der eine reine Ausrichtung nach einem unternehmerischen Gastro-nomiekonzept hat, ist nach der aktuellen Gesetzeslage innerhalb der geschützten Grünanlage nicht genehmigungsfähig.

 

Deshalb ist auch die regelmäßige Überprüfung dieses Alleinstellungsmerkmals unumgänglich. Weil das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) der Weiterführung des Projektes positiv gegen-über steht, wird das SGA die Genehmigung Ende Oktober bis 12/15 verlängern, wenn keine der Gruppen, die sich für Verbesserungen auf dem Leopoldplatz seit Jahren einsetzen, dagegen Widerspruch einlegt.

 

Eine langjährige Bindung an einen Betreiber, ohne die regelmäßige Überprüfung dieses sozialen Sonderstellungsmerkmales im Rahmen des Projektes Leopoldplatz, muss das Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen des Grünanlagengesetzes ablehnen und kann auch nicht Teil des Projektes sein. Das SGA unterstützt das Projekt im Rahmen seiner immer stärker eingeschränk-ten Möglichkeiten ausdrücklich, kann aber gesetzliche Grundlagen nicht außer Acht lassen und muss diese mit einem sehr engen Ermessensspielraum einhalten.

 

-2-

              (DS 1262/IV)

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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