Drucksache - 1259/IV  

 
 
Betreff: Hilfe und Sicherheit für Gewerbetreibende an der Baustelle Invalidenstraße/Chausseestraße schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, GleichstellungBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2.Beschluss
3. VzK vom 06.05.2014
4. Anlage
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .04.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1259/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Hilfe und Sicherheit für Gewerbetreibende an der Baustelle Invalidenstraße /

Chausseestraße 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1259/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, die für die AnrainerInnen und Gewerbetreibenden gleicher-

maßen untragbare Situation an der Baustelle Invaliden-Ecke Chausseestraße durch folgende Maßnahmen zu verbessern bzw. sich dafür bei den zuständigen Stellen einzusetzen:

 

In Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und der Verkehrslenkung Berlin

 

sollen widerrechtlich parkende PKW`s in den dortigen Lieferzonen zügig entfernt werden.

 

Es sind Hinweisschilder für FahrradfahrerInnen anzubringen, die diese auffordern, vom Fahrrad abzusteigen und dieses zu schieben.

 

Die Verkehrslenkung Berlin und die BVG soll seitens des Bezirksamtes ersucht werden, bei den Planungen provisorischer Wegeführungen in den zukünftigen Bauabschnitten der Baustelle die anliegenden Gewerbetreibenden zeitnah einzubinden und deren Belange verstärkt zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwiefern es die Gewerbetreibende bei der Antragstellung auf Schadensersatz / Überbrückungsbeihilfe beraten und unterstützen kann."

 

Das Bezirksamt hat am 29.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bereich wird schon jetzt aufgrund von Beschwerden durch den Außendienst des Ordnungsamtes im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Die Verkehrssituation ist aber im Verhältnis zu anderen Standorten im Bezirk Mitte keinesfalls auffällig.

Ein Zusatzschild "Radfahrer Absteigen"  gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Ein entsprechendes Schild wäre  aber auch völlig sinnfrei, da die Straßenbenutzung mit Fahrrädern durch § 2 Abs. 4 und 5 der STVO oder ggf. andere Verkehrszeichen erschöpfend geregelt ist.

 

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der BVV-Beschluss mit der Bitte zur Kenntnis gebracht, bei Planungen provisorischer Wegeführungen in den zukünftigen Bauabschnitten der Baustelle die anliegenden Gewerbetreibenden zeitnah einzubinden und deren Belange verstärkt zu berücksichtigen (s. Anlage).

                                                                                    - 2 -

 

 

Straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende, denen durch lange Straßenbaumaßnahmen existenzgefährdende Umsatzeinbußen drohen, können Überbrückungshilfen erhalten. Die Wirtschaftsförderung Mitte unterstützt die Betroffenen, in dem sie über die Richtlinie des Programms informiert, Hinweise erteilt und Kontakte zur Geschäftsstelle für Räumungsbetroffene bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung  herstellt.

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 

 
 

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