Drucksache - 1238/IV  

 
 
Betreff: Asbestbelastungen in Wohnhäusern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBildung, Kultur und Umweltschutz
Verfasser:Briest Urbatsch Lehmann 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
29.01.2014 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne im Ausschuss abgelehnt   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
12.03.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
09.04.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Stadtentwicklung vom 29.01.2014
3. BE BiKuUm vom 09.04.2014
4. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den im Bezirk Mitte ansässigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass diese eine Bestandsaufnahme ihrer Wohngebäude mit Asbestverdacht und diesbezügliche Sanierungspläne erarbeiten, um in einem absehbaren Zeitraum die gesundheitsgefährdenden Asbestbelastungen ihrer Wohnungsbestände zu beseitigen.

 

Seitens der Wohnungsbaugesellschaften soll hierzu auch eine umfassende Bürgerinformation der betroffenen Mieterschaft erfolgen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Umweltschutz empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [4 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen), 8 Nein-Stimmen (SPD, CDU), 2 Enthaltungen (Die Linke)].

 

Begründung:

Immer neue Asbestfunde in Wohnungen von landeseigenen Gesellschaften weisen auf einen immensen Handlungsbedarf hin.


Der Bezirk Mitte sieht sich auf Grund seiner unzureichenden Finanzlage nicht in der Lage federführend derartige Erhebungen durchzuführen und sollte deshalb die Wohnungsbaugesellschaften anregen derartige Bestandsaufnahmen zu erarbeiten.

 
 

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