Drucksache - 1200/IV  

 
 
Betreff: Benennung einer Stichstraße an der Köpenicker Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hoff 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag aus Ausschuss BiuUm vom 11.12.2013
2. Austauschblatt vom 19.12.2013
3. Beschluss
4. Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Text siehe Rückseite

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .03.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1200/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Benennung einer Stichstraße an der Köpenicker Straße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgende Bitte an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1200/IV):

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Benennung der Stichstraße an der Köpenicker Straße

wie folgt zu verfahren:

 

Gemäß dem Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz die zu be-nennende Stichstraße an der Köpenicker Straße nach Wilhelmine Gemberg zu benennen.

Sollten von den zu beteiligenden Behörden gegen diesen Namensvorschlag berechtigte Einwände erhoben werden, schlägt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Umweltschutz ersatzweise zunächst Käthe-Kühl-Straße vor und ggf. als dritten, nachrangigen Vorschlag,

Alisa-Fuss-Straße.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Für die Benennung der Erschließungsstraße zu Ehren Wilhelmine Gemberg wurden die erforder-lichen Stellungnahmen von den Bezirken, dem Polizeipräsidenten, der Straßenverkehrsbehörde sowie den Fachabteilungen erbeten. Es sind keine Bedenken und Einwände geäußert bzw. be-kannt geworden.

 

Die Benennung der neuen Planstraße in "Wilhelmine-Gemberg-Weg" kann somit aus fachlicher Sicht erfolgen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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