Drucksache - 1196/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1196/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1196/IV)
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Das Bezirksamt hat am 09.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Diese bekennen sich zur Gleichstellung von Frauen und Männern und verpflichten sich, die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen. Dazu ist ein Gleichstellungsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus sollen Institutionen und Organisationen einbezogen werden.
Die Charta geht davon aus, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert der Demokratie ist. Trotz vielfältiger Fortschritte ist die Gleichstellung noch immer nicht Realität. Ungleichheiten bestehen weiterhin. Diese Ungleichheiten sind soziale Konstrukte, die auf zahlreichen Stereotypen in den Bereichen Familie, Bildung, Kultur, Medien, Arbeitswelt, gesellschaftliche Organisationen usw. beruhen. Die Lokalbehörden sind besonders geeignet, die Ungleichheiten zu bekämpfen und eine egalitäre Gesellschaft zu befördern. Die Charta formuliert: „ Wenn wir eine Gesellschaft schaffen wollen, die auf Gleichstellung beruht, müssen Lokalregierungen die Genderdimension in ihrer Politik, Organisation und praktischen Arbeit umfassend berücksichtigen.“
Die Charta formuliert folgende Grundsätze:
1.Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Alle Formen der Diskriminierung sind abzuschaffen. 2.Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden. Hier sind alle Diskriminierungen wie Geschlecht, „Rasse“, Hautfarbe, ethnische und soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Glauben, politische oder sonstige Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung oder sozioökonomischer Status gemeint. 3.Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen. Hier soll die ausgewogene Vertretung und Mitwirkung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Entscheidungsfindung gefördert werden. 4.Beseitigung von Geschlechterstereotypen. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen soll gefördert werden. 5.Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten. Die Geschlechterperspektive muss in der Gestaltung der Politik berücksichtigt werden. Das geschieht durch Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. 6.Die Lokalregierung müssen Aktionspläne erarbeiten und mit den erforderlichen Finanzmitteln und Humanressourcen ausstatten.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wendet sich an die Lokalregierungen Europas und lädt sie ein, die Charta zu unterzeichnen, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die der Charta niedergelegten Verpflichtungen innnerhalb ihres Gemeindegebietes umzusetzen. Als die den Bürger_innen am nächsten stehende Regierungsebene sind Lokal- und Regionalbehörden am besten geeignet, die Fortdauer und Neubildung von Ungleichheiten zu bekämpfen und eine wahrhaft egalitäre Gesellschaft zu fördern.
Das Bezirksamt Mitte ist gemäß §2 Abs. 1 BezVG keine Lokalregierung. Das Bezirksamt Mitte ist eine Selbstverwaltungseiheit ohne Rechtspersönlichkeit und somit nicht befugt, die Charta zu unterzeichnen. Das Bekenntnis zu dieser Charta wird aus dieser Sicht mit einem Schreiben an die Senatorin für Integration, Arbeit und Frauen, Frau Dilek Kolat, die Unterzeichnung der Charta wohlwollend zu prüfen, unterstützt.
A. Rechtsgrundlage:
§36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3 BezVG und §2 Abs. 1 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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