Drucksache - 1186/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1186/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Letzte Mauerweg-Lücke im Bezirk Mitte schließen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1186/IV):
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, bis Juli 2014 die fehlende Bordsteinabsenkung vom Gehweg der alten Jakobstraße zum ehemaligen Kolonnen-weg der DDR-Grenztruppen umzusetzen. Auch darf die vorhandene Parkbucht den Übergang von der Straße zum Kolonnenweg nicht weiter erschweren.
Das Bezirksamt hat am 01.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der ehemalige Kolonnenweg parallel zur Stallschreiberstraße liegt im Geltungsbereich des - in Aufstellung befindlichen - Bebauungsplanes I-14a (Stallschreiberblock). Gem. Bebauungsplanentwurf vom 15. Februar 2013, der dem Straßen- und Grünflächenamt im April 2013 zur Trägerbeteiligung vorgelegt wurde, soll der Kolonnenweg als öffentlicher Fuß- und Radweg und als Feuerwehrzufahrt für die hintere Bebauung festgesetzt werden.
Der ehemalige Kolonnenweg steht derzeit noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben; im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens I-14a ist eine Übertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin geplant.
Eine Widmung des Kolonnenweges als öffentliche Straßenverkehrsfläche für den Fuß- und Rad-verkehr und eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung, unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt, kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes ist beabsichtigt, die Absenkung der Gehwegüber-fahrt und die Verlagerung der Parkbucht im Rahmen der - bauordnungsrechtlich erforderlichen - Herrichtung der Feuerwehrzufahrt durch die Bauherren herstellen zu lassen, da diese Nutzung ohnehin eine Überformung des Weges (z.T. Verbreiterung, ggf. stärkere Befestigung) erforder-lich macht.
In Vorbereitung dieser Baumaßnahme wurde eine Straßenplanung beauftragt, die u.a. die Ab-senkung der Gehwegüberfahrt und die Verlagerung der Parkbucht zum Inhalt hat.
Ob die Baumaßnahmen bis zum Juli 2014 durchgeführt werden können, hängt vom Stand des B-Planverfahrens, des Bauantragsverfahrens und der Grundstücksübertragung ab.
(DS 1186/IV)
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 01. April 2014
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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