Drucksache - 1162/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes und des Stellvertreters in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 19.11.2013
2. Beschluss vom 21.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 


     Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache

M i t t e   von Berlin                                                                                                                                                        Nr.1162/ IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

 

über dieBerufung eines beratenden Mitgliedes und des Stellvertreters in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG zur Vertretung des Bezirksschulbeirats wird berufen

 

Frau Sigrun Andree

 

und als Stellvertreter

 

Herr Armin Gaspers

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats an.

 

Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG wird vom Bezirksschulbeirat benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am         .11.2013 beschlossen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den 12. 11.2013

 

Dr. HankeDavids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Jugend, Schule, Sport

und Facility Management

 

 
 

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