Drucksache - 1151/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die auf dem SGB XII, dem Wohngeld, dem Asylbewerberleistungsgesetz beruhen, der Bezirksverordnetenversammlung jeweils quartalsweise ab Januar 2014 aufzubereiten, welche Personengruppe welche Leistungen in Anspruch nimmt. Sollten Anträge nach dem BuT abgelehnt werden, sind diese nach Ablehnungsgründen aufzulisten. Bei den Auflistungen sollen Angaben zum Geschlecht und weitere Angaben soweit verfügbar gesammelt werden.
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [5 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 5 Nein-Stimmen (Bü90/Die Grünen, Die Linke), 3 Enthaltungen (CDU, Piraten)].
Begründung: Rund 10 Prozent der Berechtigten, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, sind nicht nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XII und anderen rechtlichen Vorschriften Leistungsberechtigt. Um Rückschlüsse zu erhalten, welche Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden und welche weiteren Anreize möglich sind, soll für diese Stichprobe eine Sonderauswertung vom Amt für Soziales erstellt werden.
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