Drucksache - 1151/IV  

 
 
Betreff: Wer erhält Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Mahr Gün 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
10.12.2013 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
14.01.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
11.02.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
11.03.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Änderungsantrag Piraten vom 19.11.2013
3. BE Soziales und Bürgerdienste vom 11.03.2014
4. vertagt
5. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die auf dem SGB XII, dem Wohngeld, dem Asylbewerberleistungsgesetz beruhen, der Bezirksverordnetenversammlung jeweils quartalsweise ab Januar 2014 aufzubereiten, welche Personengruppe welche Leistungen in Anspruch nimmt. Sollten Anträge nach dem BuT abgelehnt werden, sind diese nach Ablehnungsgründen aufzulisten.

Bei den Auflistungen sollen Angaben zum Geschlecht und weitere Angaben soweit verfügbar gesammelt werden.

 

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [5 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 5 Nein-Stimmen (Bü90/Die Grünen, Die Linke), 3 Enthaltungen (CDU, Piraten)].

 

Begründung:

Rund 10 Prozent der Berechtigten, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, sind nicht nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XII und anderen rechtlichen Vorschriften Leistungsberechtigt.

Um Rückschlüsse zu erhalten, welche Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden und welche weiteren Anreize möglich sind, soll für diese Stichprobe eine Sonderauswertung vom Amt für Soziales erstellt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen