Drucksache - 1114/IV  

 
 
Betreff: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE (Lützowplatz) im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE mit teilweise geänderten Planinhalten und die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu den geänderten Planinhalten gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V. mit § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.11.2013
2. Anlage_1_B-Plan-1-89VE-Abwaegung
3. Anlage_2_zur_B-Plan-1-89VE-Plan-alt
4. Anlage_3_B-Plan-1-89VE-Plan-neu
5. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Fraktionsexemplar liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                     44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                 1114/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE (Lützowplatz) im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE mit teilweise geänderten Planinhalten und die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu den geänderten Planinhalten gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V. mit § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-89VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten ist mit teilweise geänderten Planinhalten weiterzuführen.

 

III.              Die Wiederholung der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit

§ 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE wird zu den geänderten Planinhalten durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I. und II: siehe Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 1.10.2013

 

zu III.: Durch die in der Abwägung dargelegte Planänderung und die redaktionellen Korrekturen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Planänderung wirkt sich lediglich in relativ geringem Umfang auf die innere Gebäudeeinteilung des Vorhabens aus. Eine erforderliche erneute Beteiligung nach Durchführung der Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB kann daher gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Vorhabenträger beschränkt werden. Die allgemeine Öffentlichkeit ist nicht berührt.

 

 

 


A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 
 

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