Drucksache - 1090/IV  

 
 
Betreff: Errichtung einer Lern- und Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Deportationsbahnhofs „Güterbahnhof Moabit“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
13.11.2013 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
11.12.2013 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
15.01.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 15.10.2013
2. Änderungsantrag SPD vom 22.10.2013
3. BE BiKuUm vom 15.01.2014
4. Beschluss
5. VzK vom 15.07.2014
6. Beschluss
7. VzK vom 04.03.2015
8. Abschlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .        .2015

Abt.               33500

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1090/IV / 1591/III

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

a)      "Errichtung einer Lern- und Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Deportationsbahnhofs Güterbahnhof Moabit"

 

sowie

 

b)     "Gedenkstätte Deportationsort Güterbahnhof Moabit"

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)      Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgende  Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1090/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Senatskanzlei / Abt. Kultur einen Gestaltungswettbewerb zur Umgestaltung des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Deportationsbahnhofs "Güterbahnhof Moabit" in eine Lern- und Gedenkstätte realisiert.

 

b)      Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2010

folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1591/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Planung und Realisierung des Baus einer Gedenkstätte koordiniert und eine Finanzierungsgrundlage ermittelt wird. Obwohl das Vorhaben Deportationsort Güterbahnhof Moabit eine gesamtstädtische Aufgabe ist, sollte das Bezirksamt die Initiative ergreifen, die vorhandenen Überlegungen und Voruntersuchungen zusammenzufassen und falls nötig in begrenztem Umfang mit Mitteln des Bezirkskulturfonds zu unterstützen.

 

In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und der Stiftung Topografie des Terrors sind die Grundlagen für einen Gestaltungswettbewerb zu schaffen.

 

Das Bezirksamt hat am  24.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zu o.g. Beschlüssen Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Missverständnisse aufgrund der Begriffe "Gedenkort" und "Gedenkstätte" zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatskanzlei wurden geklärt.

 

Die Senatskanzlei und das Bezirksamt Mitte halten weiterhin an dem Vorhaben fest, am ehemaligen Standort des Güterbahnhofs Moabit einen "Gedenkort" zu realisieren, in Erinnerung an die rund 30.000 jüdischen Bürgerinnen und Bürger, die von dort in die Vernichtungslager deportiert wurden.

 

Das Vorhaben "Gedenkort Güterbahnhof Moabit" bietet die Chance, nach den langen und verworrenen Umwegen der Erinnerungsgeschichte an diesem Ort, mit dem Erinnern, dem Vergessen und dem Verdrängen der grausamen Ereignisse der Deportation in die Vernichtungslager vor den Augen der Berliner Öffentlichkeit in neuer und zeitgemäßer Weise umzugehen.

 

Die große Herausforderung liegt darin, diesen heute stadträumlich vergessenen Ort und die längst überfällige Erinnerung der Landkarte der Berliner Erinnerungskultur hinzuzufügen und in das kollektive Gedächtnis der nachfolgenden Generationen einzuschreiben.

 

Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieses Gedenkorts soll die Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung eines Kunstwettbewerbes durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten erfolgen.

 

Die Finanzierung des Gesamtverfahrens ist im Rahmen des Haushaltstitels "Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum" der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro brutto - vorbehaltlich der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen in 2015 - vorgesehen. Voraussetzung für die Auslobung des Wettbewerbs ist allerdings, dass die für die Realisierung des Wettbewerbsergebnisses erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt Mitte stellte aus diesem Grund am 10.12.2014 bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie einen Antrag auf Zuwendung in Höhe von 150.000,00 Euro für die Realisierung des Wettbewerbsergebnisses (Projektzeitraum 2015 - 2016).

 

Die nächste Jurysitzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie findet vermutlich im zweiten Quartal 2015 statt. Bei positivem Bescheid ist die Durchführung des Kunstwettbewerbs durch die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Kunst im Stadtraum im 2./ 3. Quartal und die Realisierung ab dem 4. Quartal geplant.

 

Die Grundstückübertragung der Flurstücke 359, 360 für die Realisierung eines Gedenkorts am authentischen Ort des Güterbahnhofs Moabit wurde abgeschlossen; Die gesamten Flächen (Flurstücke 287, 359 und 360) für den geplanten Gedenkort befinden sich nun im Eigentum des Landes Berlin.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

    § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den           .           .2015

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                Weißler

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

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