Drucksache - 1089/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Ergänzende Berichterstattung zu Liegenschaften
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1089/IV):
1. Quadratmeterzahl der selbst genutzten Flächen der Liegenschaften bzw. 2. Nutzer, die entgeltlich oder unentgeltlich Flächen der Liegenschaften in den a) Art, Dauer und Fläche der Nutzung, inwieweit werden vom Nutzer durch die Nutzung eigene Einnahmen erzielt? b) Einnahmen des Bezirks durch die Nutzung in den Jahren 2012 und 2013, inwieweit werden dabei verbrauchsbezogene Einnahmen erzielt? c) Aufwendungen des Bezirks für die Bereitstellung der Flächen und d) Vertraglich vereinbarte Einnahmen für die Nutzung und ggf. Erläuterungen e) Einer Erläuterung, ob das Bezirksamt die derzeitigen Nutzungsbe- f) Termin, zu dem ggf. eine Nachbesserung der Überlassung angestrebt wird. Bei einer unentgeltlichen Nutzung oder einer Überlassung unter Wert mit einem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen wird um eine auch für Nicht-Jurist/innen verständlichen Erläuterung mit Quellenangabe gebeten. Das Bezirksamt wird ersucht, in diesem Zusammenhang die Vollständigkeit der Auflistung der Drucksache etwa im Bezug auf das Kapitel 3820 (neu) zu prüfen."
Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
In Fällen von Unstimmigkeiten wurden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Zu den Netto-Grundflächen (NGF) gehören: Nutzflächen (NF) (Wohnen und Aufenthalt; Büroarbeit; Produktion, Hand- und Maschinenarbeit,Experimente; Lagern, Verteilen und Verkaufen; Bildung, Unterricht und Kultur; Heilen und Pflegen sowie Sonstige Nutzflächen), Technische Funktionsflächen (TF) (mit technische Anlagen) und Verkehrsflächen (VF) (Flächen zur Verkehrserschließung und - sicherung).
E-Mail als Dateien zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt hält die derzeitigen Nutzungen für auskömmlich.
A. Rechtsgrundlage:
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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